Erwin Müller ist mal wieder fein raus. Zumindest vergleichsweise: Denn, während in den meisten umliegenden Geschäften der Zutritt seit Samstag nur für Geimpfte und Genesene („2G-Regel“) gestattet ist, ist in den Müller-Kaufhäusern und Drogerien die Bahn für jedermann frei, schließlich gehören die Geschäfte in die Kategorie „Einrichtungen der Grundversorgung“. Im Falle des Müller-Hauses in der Hirschstraße inklusive Medien- und Spielwarenabteilung. Und so gehen bei Müller, der während der Pandemie als „Corona-Rebell“ Schlagzeilen machte, die Kunden flott ein und aus - während sich andernorts Warteschlangen vor dem Eingang bilden.
Landkreis Neu-Ulm/Ulm