Seit den Mittagsstunden des Dienstags hat die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West ein erhöhtes Aufkommen von Betrugsanrufen im gesamten Präsidiumsbereich festgestellt. Die Anrufer wenden sich dabei vor allem an Senioren und versuchen, Geld und Wertsachen zu erbeuten.
So funktioniert die Masche: Die Anrufer geben sich als Beamte der Kriminalpolizei aus und erklären, dass Einbrecher festgenommen worden seien. Bei ihnen sei eine Liste mit weiteren Einbruchsopfern aufgefunden worden. Um Wertgegenstände vor Diebstahl zu schützen, sollten diese zur Sicherheitsverwahrung Polizeibeamten übergeben gegeben werden.
Falsche Polizeibeamte: Das rät die echte Polizei
Die Angerufenen erkannten die Masche und gingen bislang nicht auf die Gespräche ein beziehungsweise beendeten diese sofort. Die Vorgehensweise des „falschen Polizeibeamten“ ist nicht neu und wird von Betrügern über Callcenter perfide angewandt und fortgeführt.
Die Polizei rät zu folgenden Verhaltensweisen:
- Geben Sie am Telefon nie Auskunft über Vermögensverhältnisse; Behörden fordern Sie nicht zur Herausgabe von Bargeld auf.
- Setzen sie Familienangehörige und Nachbarn über diese Vorgehensweisen in Kenntnis.
- Sie herhalten keine Anrufe von der Notrufnummer 110.
- Legen Sie auf und rufen Sie bei dem geringsten Zweifel den Polizeinotruf 110.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und lassen Sie keine unbekannten Personen in Ihre Wohnung.
Die äußerst professionellen und sehr sprachgewandten Anrufer stellen sich nicht nur als Polizeibeamte, sondern bisweilen auch als andere behördliche Vertreter vor. Durch geschickte Manipulation und wiederholte, teils über Tage dauernde Kontaktaufnahme gelingt es ihnen, ein starkes Vertrauensverhältnis zu ihren Opfern aufzubauen. Um sich zu legitimieren, wird das Opfer teils aufgefordert, bei der örtlichen Polizeidienststelle zurückzurufen.
Freizeichen am Telefon wird nur vorgespielt
Der Täter täuscht dann durch das Einspielen eines Freizeichens vor, dass die Verbindung unterbrochen wurde, obwohl diese noch weiterbesteht. Wenn das Opfer nun die Nummer der örtlichen Polizei oder die 110 wählt, wird keine neue Verbindung aufgebaut. Stattdessen täuscht derselbe Täter oder ein Komplize vor, den Anruf als „richtige Polizei“ wieder anzunehmen.
Die Ermittler raten dazu, die Verbindung durch Auflegen zu trennen. Angerufene sollten sich dann an die Notrufnummer 110 wenden, wenn möglich von einem anderen Telefon aus. Keinesfalls sollten sie sich vom Anrufer verbinden lassen.
Die im Telefondisplay der Angerufenen angezeigte Rufnummer kann von den Tätern über eine Software manipuliert werden. Im Falle falscher Polizeibeamter wird teils die Rufnummer der örtlichen Polizeidienststelle oder die örtliche Vorwahl in der Verbindung mit der 110 angezeigt. Die Anzeige einer bekannten Rufnummer ist also kein Grund für falsches Vertrauen. (AZ)
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