Online günstiger – am Schalter teurer: So fasst das Landratsamt Neu-Ulm die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zusammen. Die auf Bundesebene beschlossene neue Verordnung tritt am 1. September in Kraft. Neben kleineren Änderungen rechtlicher Grundlagen hat diese vor allem Gebührenanpassungen zur Folge: Die Gebühren bei persönlichem Erscheinen am Schalter erhöhen sich, während die Gebühren für die digitale Fahrzeugzulassung sinken. Die Gebührenerhöhung am Schalter gilt aber nur für Dienstleistungen, die auch digital beantragt werden können, wie Neuzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung, Adressänderung oder Abmeldung. Alle verfügbaren Online-Dienstleistungen gibt es unter www.landkreis-nu.de/Zulassungsstelle. (AZ)
Landkreis Neu-Ulm