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Landkreis Neu-Ulm: Menschen mit Behinderung können Förderung einer Stiftung beantragen

Landkreis Neu-Ulm

Menschen mit Behinderung können Förderung einer Stiftung beantragen

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    Menschen mit körperlichen Behinderungen sowie bedürftige Schwerbehinderte aus dem Landkreis Neu-Ulm können Unterstützung von einer Stiftung erhalten. Die Antragsfrist endet im Oktober 2023.
    Menschen mit körperlichen Behinderungen sowie bedürftige Schwerbehinderte aus dem Landkreis Neu-Ulm können Unterstützung von einer Stiftung erhalten. Die Antragsfrist endet im Oktober 2023. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Die gemeinnützige Franz und Gertrud Mück-Stiftung hat seit dem Jahr 1991 das Ziel, Menschen mit körperlichen Behinderungen sowie bedürftige Schwerbehinderte aus dem Landkreis Neu-Ulm finanziell zu unterstützen. Der

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