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Landkreis Neu-Ulm
21.04.2021

Maibäume während Corona? Jetzt meldet sich der Kreisbrandrat

Werden heuer Maibäume im Landkreis Neu-Ulm aufgestellt oder nicht? Die Feuerwehren dürfen keine Bäume aufstellen.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Wer darf im Landkreis Neu-Ulme Maibäume aufstellen? Dazu äußert sich nun auch der Kreisbrandrat. Das dürfte die Hoffnungen so mancher Anhänger dieses Brauchtums zerschlagen.

Es ist nicht mehr lange hin bis zum 1. Mai. Die Frage, ob es heuer wieder Maibäume geben darf oder nicht, hat schon für einige Verwirrung gesorgt. Nicht zuletzt weil im Landkreis Neu-Ulm und im Nachbarkreis scheinbar unterschiedliche Regeln galten. Nun stellt sich das Ganze wieder anders dar - und einige Hoffnungen werden sich womöglich zerschlagen.

Einsatz der Feuerwehr zum Maibaumaufstellen nicht gerechtfertigt

Der Neu-Ulmer Kreisbrandrat Bernhard Schmidt hat sich am Mittwochnachmittag per Mail an alle Gemeinden und Feuerwehr-Führungskräfte im Landkreis gewandt: Er hält es angesichts einer 7-Tage-Inzidenz von rund 200 nicht für gerechtfertigt, Feuerwehren zum Aufstellen der Bäume heranzuziehen.

Zuletzt hatte es geheißen, Maibäume seien zumindest dann erlaubt, wenn die örtliche Feuerwehr den Auftrag von der Gemeinde erhalte. Dann dürften die Aktiven den Baum aufstellen. Auch der gemeindliche Bauhof oder private Firmen, etwa eine Kranfirma, dürften den Auftrag bekommen. Dann greife die Beschränkung der Personenzahl nicht.

Für die Feuerwehr sind derzeit nur "allernotwendigste" Übungen erlaubt

Zumindest dem Aufstellen durch die Feuerwehr widerspricht nun der Kreisbrandrat. In Schmidts Mail heißt es dazu konkret: "Das Aufstellen von Maibäumen ist eine freiwillige Tätigkeit der Feuerwehren, insofern sie aufgrund ihrer Ausrüstung im Auftrag der Kommune tätig werden und in keinem Falle eine Pflichtaufgabe nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz." Es gilt derzeit die Auflage, sich auf die allernotwendigsten Übungen, die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft und den Einsatzdienst selbst zu beschränken. Der Einsatz der Feuerwehr zum Zweck des Maibaumaufstellens ist aus meiner Sicht momentan nicht zu rechtfertigen, so der Kreisbrandrat.

Es gibt kein "Maibaumverbot"

Das Landratsamt will allerdings kein Verbot aussprechen. Eine Sprecherin erklärt in einer Pressemitteilung, warum vom Aufstellen eines Maibaums dringend abgeraten wird. "Der rein 'technische Vorgang' des Aufstellens eines Maibaums fällt nicht unter das Veranstaltungsverbot", schreibt die Sprecherin des Landratsamts dort. Damit sei es theoretisch möglich, dass ein Maibaum, im Rahmen der aktuell gültigen privaten Kontaktbeschränkungen, aufgestellt werden kann. Derzeit dürfen sich ein Haushalt plus eine weitere Person treffen. In der Praxis, so räumt die Sprecherin selbst ein, lasse sich mit dieser Besetzung wohl kaum ein großer Baum aufstellen.

Doch zumindest wer seiner Liebsten ganz privat ein Maiele stellen will, sollte keine Probleme mit dem Infektionsschutzgesetz bekommen. Das Maiele muss nur bis spätestens 22 Uhr, vor Beginn der Ausgangsbeschränkung, an seinem Platz sein.

In Anbetracht der Entwicklung des Inzidenzwertes und der dynamischen Situation der Infektionslage rät auch Erich Winkler, Kreisverbandsvorsitzender des Bayerischen Gemeindetags, vom Aufstellen von Maibäumen generell ab, informiert das Landratsamt zudem.

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