Die Maskenverteilung im Landkreis Neu-Ulm läuft. Seit Montag, 18. Januar, müssen in Bayern im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) FFP2- oder gleichwertige Masken getragen werden. Ebenso müssen Kunden beim Einkaufen jetzt zur FFP2-Maske greifen. Dies gilt für Personen ab ihrem 15. Geburtstag. Für besonders bedürftige Personen stellt der Freistaat Bayern zunächst FFP2-Masken zur Verfügung. So sollen Personen ab 15 Jahren zunächst fünf dieser Masken erhalten. Dazu gehören
Landkreis Neu-Ulm