Die Impfpflicht für Beschäftigte im medizinischen Bereich und in der Pflege ist beschlossene Sache: Mitte März 2022 kommt die von Bundestag und Bundesrat befürwortete Änderung des Infektionsschutzgesetzes zum Tragen. Bis dahin müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern nachgewiesen haben, dass sie gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind. Eine Ausnahme gilt für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Virus impfen lassen können. Wie sinnvoll ist diese Pflicht? Sind Beschäftigte der Branche nicht ohnehin schon zum Großteil immunisiert? Wir haben bei betroffenen Einrichtungen im Landkreis Neu-Ulm nachgefragt.
Landkreis Neu-Ulm