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Landkreis Neu-Ulm: Impfpflicht für Gesundheitsberufe: Das sagen betroffene Einrichtungen

Landkreis Neu-Ulm

Impfpflicht für Gesundheitsberufe: Das sagen betroffene Einrichtungen

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    Für das Personal von Pflegeheimen und Kliniken gilt künftig eine Impfpflicht. Bis  Mitte März 2022 müssen Beschäftigte dem Arbeitgeber nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.
    Für das Personal von Pflegeheimen und Kliniken gilt künftig eine Impfpflicht. Bis Mitte März 2022 müssen Beschäftigte dem Arbeitgeber nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

    Die Impfpflicht für Beschäftigte im medizinischen Bereich und in der Pflege ist beschlossene Sache: Mitte März 2022 kommt die von Bundestag und Bundesrat befürwortete Änderung des Infektionsschutzgesetzes zum Tragen. Bis dahin müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern nachgewiesen haben, dass sie gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind. Eine Ausnahme gilt für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Virus impfen lassen können. Wie sinnvoll ist diese Pflicht? Sind Beschäftigte der Branche nicht ohnehin schon zum Großteil immunisiert? Wir haben bei betroffenen Einrichtungen im Landkreis Neu-Ulm nachgefragt.

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