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  3. Landkreis Neu-Ulm: ILE-Kommunen wollen Vorranggebiet für Windräder bleiben

Landkreis Neu-Ulm
20.06.2024

ILE-Kommunen wollen Vorranggebiet für Windräder bleiben

Wegen der Hubschraubertiefflugstrecke der Bundeswehr können derzeit in Buch, Illertissen, Oberroth, Osterberg, Unterroth, Roggenburg und Kellmünz keine Windräder gebaut werden.
Foto: Federico Gambarini, dpa (Symbolbild)

Aus der aktuellen Suchraumkarte für mögliche Windkraft-Gebiete wurden die ILE-Gemeinden gestrichen. Die Bürgermeister haben dagegen jetzt Stellung bezogen.

Mit Enttäuschung haben sechs der sieben ILE-Gemeinden und das in die Vorrangfläche einbezogene Kettershausen wahrgenommen, dass ihre zuvor im Windatlas eingetragenen Areale bei der jüngsten Teilfortschreibung nicht mehr aufgeführt werden. Der Grund: Sie liegen im Bereich der Hubschraubertiefflugstrecke der Bundeswehr. Wie berichtet, ist diese Nachricht in den jeweiligen Gemeinderatssitzungen mit Bedauern aufgenommen worden. Bis auf Osterberg, das sich anders entschieden hat, haben die Bürgermeister unter Federführung von ILE-Manager Andreas Probst gegen die Entscheidung des Regionalverbands Stellung bezogen. 

Planung der Region Donau-Iller kann später womöglich nicht geändert werden

Denn ob sich gegebenenfalls später die Regionalplanung der Region Donau-Iller – die auch das angrenzende Württemberg einbezieht, wofür es einen Staatsvertrag gibt – ändern lasse, sei fraglich, sagt ILE-Manager Probst. So führt er in seinem Schreiben schlüssige Argumente an, womit er zu punkten hofft. Wenn nicht, sei es auch mit einer späteren Nutzung der von den Kommunen bereitgestellten Gebiete für Windkraft vorbei, so Probst: Beispielsweise dann, wenn aus irgendeinem Grund das Argument der Tiefflugstrecke entfalle. 

Viel Bürokratie liege dazwischen, sagt der ILE-Manager. Generell habe sich Bayern auf den Bau eines bestimmten Prozentsatzes von Windrädern festgelegt, doch die müssten nicht gleichmäßig verteilt sein, sodass die ILE-Kommunen leer ausgehen könnten. Denn der Staatsvertrag, welcher die Kooperation über die Landesgrenze festlegt und daher eigentlich zu begrüßen ist, werde sich an getroffene Festlegungen halten. 

ILE-Gemeinden wollen nicht generell vom Windatlas gestrichen werden

Wenn also aufgrund der Hubschraubertiefflüge die Gebiete im Bereich Unterroth/Oberroth/Kettershausen sowie Altenstadt/Kellmünz aus der aktuellen Teilfortschreibung herausfallen, sei die Entscheidung gefallen, auch im Fall neuer Konditionen, so Probst. Damit erklären sich die betroffenen Gemeinden nicht einverstanden. Auch wenn aktuell keine Windenergieanlagen gebaut werden, wollen die Gemeinden deswegen nicht generell vom Windatlas gestrichen werden. 

Andere Kommunen Bayerns – ohne die Bindung durch einen solchen Staatsvertrag – könnten flexibler reagieren, glaubt Probst. Gegen diese Art Chancenungleichheit möchte das Schreiben vorgehen, damit die genannten Vorranggebiete als solche erhalten bleiben. Probst fände die Entwicklung auch deshalb bedauerlich, weil die Vertreter der betroffenen Orte den Bau der Anlagen positiv sehen und sich wenigstens spätere Möglichkeiten nicht schon jetzt verbauen wollen. 

Spätere Möglichkeiten für Windkraft in der Region könnten verbaut werden

So heißt es in der Stellungnahme zum "Entfall von Vorranggebieten und Potenzialflächen" an den Verbandsvorsitzenden Landrat Hans Reichhart und Verbandsdirektor Markus Riethe, dass in der Region Donau-Iller nicht genauer definierte Flächen zu Ausschlussgebieten würden, während sie im übrigen Bayern nach Baugesetzbuch (BauGB) bebaubar blieben. Angeführt werden die Kommunalparlamente der Marktgemeinden Buch und Kellmünz, der Stadt Illertissen sowie der Gemeinden Oberroth, Unterroth, Roggenburg der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) Iller-Roth-Biber sowie die Gemeinde Kettershausen. 

Sie fordern, die "bestehenden Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windenergieanlagen (WEA) auf ihrem Hoheitsgebiet in den vorgelegten Anhörungsentwurf für die Teilfortschreibung Windenergie" zu übernehmen. Die Gebiete sollten vor allem nicht ausschließlich aufgrund der MRVA-bedingten (Radarführungsmindesthöhe) Bauhöhenbeschränkung herausfallen müssen.

Zudem wollen die Kommunen eigene präferierte Potenzialflächen aufgenommen sehen, die ausschließlich wegen dieser Beschränkung nicht als Vorranggebiete ausgewiesen werden. Dies soll Windkraftpläne ohne erneute Regionalplanung ermöglichen, falls sich Anforderungen der Bundeswehr ändern oder Windräder mit geringerer Bauhöhe aufgrund technischer Entwicklungen doch wirtschaftlich erweisen sollten.

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