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Landkreis Neu-Ulm: Viele Regeln, hohe Preise: Darum haben es Tiny Houses im Kreis Neu-Ulm so schwer

Landkreis Neu-Ulm

Viele Regeln, hohe Preise: Darum haben es Tiny Houses im Kreis Neu-Ulm so schwer

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    Einige Interessentinnen und Interessenten halten Tiny Houses für eine günstige Alternative. Doch wer darin dauerhaft wohnen will, kann sein Minihaus nicht einfach überall hinstellen.
    Einige Interessentinnen und Interessenten halten Tiny Houses für eine günstige Alternative. Doch wer darin dauerhaft wohnen will, kann sein Minihaus nicht einfach überall hinstellen. Foto: Katja Neitemeier (Symbolbild)

    Platzsparend, ressourcenschonend und günstig: Tiny Houses liegen im Trend und werden immer beliebter. Im Landkreis Neu-Ulm gibt es sie aber bisher kaum. Wie aus Bauämtern zu erfahren ist, liegt das auch daran, dass es nicht ganz so einfach und günstig ist, wie sich die Interessentinnen und Interessenten das vorstellen. Was muss für den Bau eines

    "Die Diskussion ist emotionsloser als man denkt", sagt Florian Schilling vom Bauamt der Stadt Illertissen. Denn prinzipiell spricht wenig gegen die kleinen Häuser mit maximal 30 Quadratmetern Wohnfläche. Das Problem liegt Schilling zufolge eher darin, dass die Interessentinnen und Interessenten denken, für einen ausgebauten Wohnwagen würden andere Regeln gelten. Doch egal ob klein oder groß: Häuser müssen die Richtlinien der Bebauungspläne erfüllen. Das hat sich 2019 bekanntlich bei einem Bauvorhaben in Weißenhorn gezeigt.

    Auch ein Tiny House muss die Richtlinien des Bebauungsplans erfüllen

    Ein junges Paar wollte auf einem Grundstück in Attenhofen ein Minihaus aufstellen. Der städtische Bauausschuss hatte keine Einwände gegen das Vorhaben, doch bei Anwohnerinnen und Anwohnern stießen die Pläne auf Ablehnung. Sie sammelten sogar Unterschriften gegen das Tiny House. Der Grund: Der Bebauungsplan sah vor, dass Häuser in dem Gebiet ein Satteldach haben müssen. Die Pläne für das Tiny House sahen ein Pultdach vor, damit der Innenraum besser genutzt werden kann. Nach langer Diskussion zog das Paar den Bauantrag wieder zurück, als klar wurde, dass das Landratsamt die Pläne nicht genehmigen würde. Die beiden fanden daraufhin einen anderen Platz im Landkreis für ihr Tiny House.

    Vermutlich hat das Beispiel einige Interessentinnen und Interessenten abgeschreckt. In Weißenhorn jedenfalls sind seither keine Bauanträge für Tiny Houses mehr eingereicht worden, wie aus der Stadtverwaltung zu erfahren ist. Wie Roman Brandt, Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, auf Nachfrage berichtet, gab es zwar Überlegungen, Neubaugebiete zu schaffen, in denen ausdrücklich Platz für Tiny Houses vorgesehen ist. Das sei jedoch bislang nicht weiter konkretisiert worden.

    Aber es gibt noch einen anderen Grund, warum Tiny-House-Projekte scheitern. In der Regel wollen die Menschen mit den Minihäusern Kosten sparen, wie Florian Schilling vom Illertisser Bauamt sagt. Das sei mit einem normalen Bauplatz aber kaum möglich, denn die erschlossenen Grundstücke liegen in Illertissen bei Preisen von 600 bis 700 Euro pro Quadratmeter. Hinzu komme, dass diese noch viel zu groß für ein einziges kleines Haus seien.

    Am Siedlungsrand gebe es zwar günstigere Grundstücke, sagt Schilling. Bei diesen kämen jedoch die Kosten für die Erschließung oben drauf. "Vielen ist einfach nicht bewusst, dass die kleinen Häuser alles benötigen, wie normale Häuser", sagt Schilling. Dazu gehörten etwa auch Wasser- und Schmutzwasseranschlüsse. Eine Möglichkeit, trotzdem Kosten zu sparen, besteht Schilling zufolge, wenn sich mehrere Parteien gemeinsam ein Grundstück kaufen und dort ihre Tiny Houses aufstellen. Eine solche Mini-Siedlung wiederum müsse aber mit den Bebauungsplänen vereinbar sein und sei nicht überall möglich.

    Bislang gibt es nur wenige Anfragen für Tiny Houses im Landkreis Neu-Ulm

    Nach Auskunft des Landratsamtes Neu-Ulm gibt es nur eine geringe Anzahl an Anfragen und tatsächlichen Bauvorhaben. Thomas Luther, Leiter des Fachbereichs rechtliche Bauordnung, bezeichnet den Trend im Landkreis bisher noch als Randerscheinung. Ihm sind bislang lediglich zwei Genehmigungen für Tiny Houses im ganzen Landkreis bekannt. Oftmals würden die Anträge zurückgezogen – aus denselben Gründen, die auch Schilling nennt. Und bei den Anwohnerinnen und Anwohnern stießen die kleinen Häuser nicht immer auf Zustimmung. "Sie haben Sorge, dass die Häuser an Wert verlieren, wenn eine Tiny-House-Siedlung daneben steht", sagt er. Ob die Sorgen berechtigt sind, kann Luther nicht einschätzen.

    Die Tiny Houses haben es also im Landkreis Neu-Ulm noch schwer. "Man kann nicht einfach ein Grundstück kaufen und einen Anhänger darauf abstellen", sagt Schilling. Denn die andauernde oder auch wiederkehrende Nutzung des Privatgrundstücks mit einem Wohnmobil oder einem Tiny House gilt im Sinne des Baurechts als überwiegend ortsfeste Benutzung. Es handelt sich damit um eine "bauliche Anlage", wofür eine Genehmigung erforderlich ist. "Die Idee ist ganz nett", sagt Schilling, "aber es ist noch nicht alles darauf eingestellt." Das Grundproblem ist seiner Ansicht nach, dass die Tiny Houses tatsächlich nichts anderes sind als ganz kleine Häuser. Und für diese gelten bislang alle Regelungen, die auch für größere Häuser gelten.

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