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Landkreis Neu-Ulm: Angebliche Microsoft-Mitarbeiter erbeuten vierstelligen Geldbetrag im Kreis Neu-Ulm

Landkreis Neu-Ulm

Angebliche Microsoft-Mitarbeiter erbeuten vierstelligen Geldbetrag im Kreis Neu-Ulm

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    Betrüger haben es auf sensible Daten abgesehen.
    Betrüger haben es auf sensible Daten abgesehen. Foto: Monika Skolimowska, dpa (Symbolbild)

    Einen vierstelligen Geldbetrag haben Anrufbetrüger in den vergangenen drei Tagen bei zwei Opfern aus dem Landkreis Neu-Ulm erbeutet. Wenngleich Callcenter-Betrüger mittlerweile offenbar mehr Personen anrufen müssen, bis sie erfolgreich sind - sie sind es.

    Zwischen 12. und 14. Dezember sind nach Angaben der Polizei gleich zwei Frauen jeweils telefonisch von einem falschen Microsoft-Mitarbeiter kontaktiert worden. Die Betrüger schafften es durch geschickte Gesprächsführung, Zugriff auf den Computer einer 39-Jährigen zu erlangen und im Anschluss eine nicht autorisierte Überweisung in Höhe von fast 2000 Euro zu tätigen. Eine 57-Jährige gab während des Telefonats ihre Kreditkartendaten preis. Sie stellte schließlich eine widerrechtliche Abbuchung von rund 570 Euro fest. In beiden Fällen konnte das Geld nicht mehr zurücktransferiert werden. Die Kripo Neu-Ulm hat die Ermittlungen aufgenommen.

    Die Masche:

    Die Masche ist immer die gleiche. Die angeblichen, häufig nur Englisch oder gebrochen Deutsch sprechenden Microsoft-Mitarbeiter behaupten, dass der Rechner des Angerufenen Fehler aufweise, von Viren befallen oder gehackt worden sei oder ein neues Sicherheitszertifikat benötige und bieten ihre Hilfe an. Dazu sollen ihre Opfer auf ihren Geräten eine Fernwartungssoftware installieren, mit der die angeblichen Probleme gelöst werden können.

    Das Problem:

    Mit diesem Programm haben die Betrüger Zugriff auf die Rechner ihrer Opfer und können sensible Daten, beispielsweise Passwörter für das Online-Banking, ausspähen. Darüber hinaus verlangen sie für ihre vermeintliche Service-Leistung eine Gebühr. Manchmal fordern sie für das Erneuern einer angeblich abgelaufenen Lizenz ebenfalls Geld oder sie überreden ihre Opfer dazu, einen kostenpflichtigen Wartungsvertrag einzugehen. Weigern sich die Betroffenen zu bezahlen oder auf das Angebot einzugehen, drohen die Täter mit dem Sperren des Rechners und dem Verlust der Daten. Sie fragen unter anderem nach den Kreditkartendaten oder nutzen während des Fernzugriffs das Online-Banking des Opfers. Unter dem Vorwand, die Transaktion sei fehlgeschlagen, verlangen sie etwa Zugriff auf weitere Zahlungsarten und fordern eine nochmalige Zahlung. Zum Teil werden die Opfer dazu aufgefordert, im Supermarkt oder an der Tankstelle Gutscheincodes (zum Beispiel von iTunes) für das Bezahlen im Internet zu erwerben.

    Das Phänomen:

    Mit dieser Masche ergaunerten Betrüger im Landkreis Neu-Ulm 2020 in sieben bekannt gewordenen Fällen rund 4000 Euro (2019: in 27 Fällen 25.000 Euro). Wenngleich die Betrüger mittlerweile öfters anrufen müssen, um erfolgreich zu sein, gelingt es ihnen nach wie vor, ihre Opfer mit geschickter Gesprächsführung dazu zu bringen, ihnen Zugriff auf den Computer zu gewähren.

    So schützen Sie sich:

    • Gewähren Sie einem unbekannten Anrufer niemals Zugriff auf Ihren Rechner, beispielsweise mit der Installation einer Fernwartungssoftware.
    • Geben Sie auf keinen Fall private Daten wie Bankkonto- und Kreditkartendaten oder Zugangsdaten zu Kundenkonten (zum Beispiel Paypal) heraus.
    • Seriöse Unternehmen wie Microsoft nehmen nicht unaufgefordert Kontakt zu ihren Kunden auf. Sollte sich ein Servicemitarbeiter bei Ihnen melden, ohne dass Sie darum gebeten haben: Legen Sie einfach den Hörer auf.

    Wenn Sie Opfer wurden:

    • Trennen Sie Ihren Rechner vom Internet und fahren Sie ihn herunter. Ändern Sie über einen nicht infizierten Rechner unverzüglich betroffene Passwörter.
    • Lassen Sie Ihren Rechner überprüfen und das Fernwartungsprogramm auf Ihrem Rechner löschen.
    • Nehmen Sie Kontakt zu den Zahlungsdiensten und Unternehmen auf, deren Zugangsdaten in den Besitz der Täter gelangt sind.
    • Lassen Sie sich von Ihrem Geldinstitut beraten, ob Sie bereits getätigte Zahlungen zurückholen können.
    • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. (az/stz)

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