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Geldwäsche-Falle: Frau vom „Prinz von Dubai“ betrogen

Kurioser Fall in Memmingen

Frau fällt auf „Prinz von Dubai“ rein – und wird selbst bestraft

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    Wegen Geldwäsche musste sich eine 49-Jährige jetzt vor dem Amtsgericht in Memmingen verantworten.
    Wegen Geldwäsche musste sich eine 49-Jährige jetzt vor dem Amtsgericht in Memmingen verantworten. Foto: Britta Pedersen, dpa

    „Liebe macht blind.“ Das gilt offensichtlich für eine 49-Jährige, die sich jetzt vor dem Memminger Amtsgericht wegen Geldwäsche verantworten musste. Bei dem ungewöhnlichen Fall spielt ein angeblicher „Prinz von Dubai“ eine wichtige Rolle. Dieser hatte offenbar das Herz der Angeklagten erobert und sie dazu gebracht, mit ihrem Konto große Summen ins Ausland zu überweisen. Das sah das Gericht als Geldwäsche an und verurteilte die 49-Jährige zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 20 Euro. Zudem muss sie die Kosten des Verfahrens tragen.

    Kurioser Fall vor Memminger Gericht: „Prinz“ nahm Kontakt mit Frau auf

    Wie vor Gericht ausgeführt wurde, hatte ein Unbekannter, der sich als „Prinz von Dubai“ ausgab, vor vier Jahren über Twitter Kontakt zur Angeklagten und zu einer inzwischen verstorbenen Frau aufgenommen. Über WhatsApp kommunizierte die 49-jährige Angeklagte mit dem „Prinz“. Für ihn sparte sie sich nicht nur vom Kindergeld ihrer an einem Hirntumor leidenden Tochter und von ihren kärglichen Einkünften zweimal 200 Euro ab, sondern pumpte auch ihren Vater an, damit sie ihrem Verehrer Geld überweisen konnte.

    Doch damit nicht genug: Laut Anklage leitete die heute 49-Jährige im Jahr 2020 in 13 Fällen insgesamt 73.000 Euro im Auftrag des „Prinzen“ an ausländische Konten weiter. Das Geld sollte angeblich für Kinderheime im Ausland gespendet werden. Schließlich stellte die Frau ihr Konto – inklusive Kontovollmacht, PIN und TAN – dem Mann sogar komplett zur Verfügung. Dieser nutze es laut Anklage für die Geldwäsche von weiteren 160.000 Euro.

    Richterin am Amtsgericht Memmingen: „Schlimmer geht‘s nimmer“

    Richterin Barbara Roßdeutscher bezeichnete das Handeln der 49-Jährigen als „leichtfertig“ und die Geldwäsche als „gewerbsmäßig“, auch wenn sich die Angeklagte dabei nicht bereichert habe und sogar selbst Opfer wurde. Roßdeutscher kommentierte deren Verhalten: „Schlimmer geht’s nimmer.“ Aufgrund des gesunden Menschenverstandes könne doch niemand Geld auf seinem Konto entgegennehmen und auf ausländische Konten eines „ominösen Prinzen“ weiterleiten. Laut der Richterin habe zwar jeder Angeklagte das Recht, keine Angaben zu machen. Aber nach zwei Jahren dürfe er dann nicht sagen, „man hätte da besser ermitteln können“. Denn wenn die Hintermänner im Ausland sitzen, seien diese leider sehr schwer zu finden.

    Rechtsanwalt Arne Weller, der aus Hamburg zur Hauptverhandlung am Memminger Amtsgericht angereist war, versuchte mit dem umfangreichen WhatsApp-Nachrichten-Verlauf detailliert nachzuweisen, dass seine Mandantin nicht „leichtfertig“ gehandelt habe. Aufgrund ihrer kranken Tochter habe sie sich zudem in einem psychischen Ausnahmezustand befunden. Er forderte in seinem leidenschaftlich vorgetragenen Plädoyer einen klaren Freispruch. Massiv kritisierte er die Staatsanwaltschaft, die aufgrund der vorhandenen Telefonnummern und ausländischen Kontodaten die Drahtzieher hätten ermitteln müssen: „Die Staatsanwaltschaft hat relativ wenig und nicht ordentlich gearbeitet“, monierte der Anwalt.

    Memmingerin fällt auf „Prinz von Dubai“ rein: Verteidiger will in Berufung gehen

    Staatsanwalt Andy Kögl ließ sich davon jedoch nicht beeindrucken: „Die Besitzer von Handy-Nummern und Kontodaten lassen sich im Ausland meist nicht ermitteln, da können sie schlichtweg nichts machen“, konterte er. Maßgeblich sei hier „die Weiterüberweisung an Dritte“. Die Angeklagte betonte in ihrem Schlusswort: „Ich bin genauso geschädigt wie die andere Frau.“

    Weil Rechtsanwalt Weller das Urteil für eine „unbillige Härte“ hält – zumal seine Mandantin von 800 Euro im Monat leben müsse – will er nun in Berufung gehen: Der Fall wird voraussichtlich am Landgericht in eine neue Runde gehen.

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