Am 31. Januar läuft eine wichtige Frist zur Grundsteuerreform ab: Bis zu diesem Stichtag sollen alle Eigentümerinnen und Eigentümer ihre neue Grundsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben. Momentan fallen im Landkreis Neu-Ulm und in Teilen des Unterallgäus sehr unterschiedliche Werte für Grund- und Gewerbesteuer an. Daran wird sich voraussichtlich durch die Neuberechnung nichts ändern. Die Reform ist nicht nur für zahlreiche Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer ein großes Ärgernis.
Kreis Neu-Ulm/Unterallgäu