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Landkreis Neu-Ulm: Schuleingangsuntersuchungen: Eltern müssen nicht mehr ins Landratsamt

Landkreis Neu-Ulm

Schuleingangsuntersuchungen: Eltern müssen nicht mehr ins Landratsamt

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    Für die Einschulung sollen Eltern die Bescheinigung der jüngsten U-Untersuchung vorlegen.
    Für die Einschulung sollen Eltern die Bescheinigung der jüngsten U-Untersuchung vorlegen. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Viele Vorschulkinder aus dem Landkreis Neu-Ulm waren in den vergangenen Monaten bereits beim Öffentlichen Gesundheitsdienst für eine Schuleingangsuntersuchung. Aufgrund von Personalengpässen hatte das Gesundheitsamt diese aus den Kindertagesstätten in die Räume des Landratsamts in Neu-Ulm verlegt. Daran hatte es starke Kritik gegeben. Landrätin Eva Treu versprach, die Kreisverwaltung wolle die Untersuchungen nach Möglichkeit künftig zusätzlich in Illertissen anbieten. Nun tut sich ein neues Problem aus: Bis zum Start des neuen Schuljahrs werden einer Mitteilung des Landratsamts zufolge nicht mehr alle Vorschulkinder einen Termin bekommen können.

    Das Gesundheitsamt stellt deshalb ab sofort auf das vereinfachte Verfahren um. Die für die Schuleinschreibung erforderliche Bescheinigung wird ausgestellt, wen der Impfpass sowie der Nachweises einer U9-Untersuchung vorgelegt werden. Eltern können die Unterlagen per Post an das Gesundheitsamt senden oder persönlich vorlegen. Aus rechtlichen Gründen müssen die originalen Dokumente eingesehen werden. Alle Eltern werden angeschrieben, ein frankierter Briefumschlag liegt bei. Die per Post eingegangenen Unterlagen sowie die Bescheinigung für die

    Vereinfachtes Verfahren bei Schuleingangsuntersuchung im Kreis Neu-Ulm

    Das reduzierte Verfahren wurde auch schon während der Corona-Pandemie angewendet. Den Kindern entstehe hierdurch kein Nachteil, betont der Öffentliche Gesundheitsdienst. Auch müsse die Bescheinigung nicht schon bei der Schuleinschreibung vorliegen, sondern könne nachgereicht werden. Eltern, die bis Mitte Juli bereits einen Termin zur Schuleingangsuntersuchung gebucht haben, können ebenfalls auf das reduzierte Verfahren umzustellen. Das Gesundheitsamt wird die Eltern deswegen anrufen.

    Sollte kein Nachweis über die zuletzt fällige altersentsprechende U-Untersuchung (meist die U9) vorliegen, sollte diese möglichst bald beim Kinder- oder Hausarzt vorgenommen werden. Andernfalls ist die schulärztliche Untersuchung vor Ort im Gesundheitsamt auf jeden Fall erforderlich.

    Das Landratsamt Neu-Ulm hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Monaten alles darangesetzt, möglichst vielen Kindern die Schuleingangsuntersuchung mit möglichst geringem Aufwand für die Eltern zu ermöglichen. Außerdem seien neue Mitarbeitende eingestellt worden, die aktuell eingearbeitet werden. Dennoch könne man aktuell nicht allen Kindern einen Untersuchungstermin ermöglichen. Ab dem kommenden Schuljahr soll die Schuleingangsuntersuchung im Landratsamt in Neu-Ulm sowie in Illertissen stattfinden. Alle Informationen sind unter landkreis-nu.de/Schuleingangsuntersuchung zu finden. (AZ)

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