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Klosterbeuren: Einwände gegen geplante PV-Anlage bei Klosterbeuren

Klosterbeuren

Einwände gegen geplante PV-Anlage bei Klosterbeuren

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    Zwischen Klosterbeuren und Winterrieden soll eine PV-Anlage entstehen.
    Zwischen Klosterbeuren und Winterrieden soll eine PV-Anlage entstehen. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

    Bei Klosterbeuren sollen auf einem rund 1,5 Hektar großen Gelände Photovoltaik-Module aufgebaut werden, um Strom zu erzeugen. Bedenken zum Vorhaben der Firma Vensol Neue Energien GmbH kommen aus der Nachbargemeinde und vonseiten der Bauern und Jäger.

    Der Babenhauser Marktrat hat sich jüngst mit den Stellungnahmen befasst, die Behörden und andere Fachstellen zum künftigen Bebauungsplan abgegeben hatten, welcher ein "Sondergebiet Photovoltaik" ausweisen wird. Das ist ein übliches Vorgehen. Größtenteils gingen Hinweise ein, die einzelne Aspekte wie die Zufahrt oder die Ausgleichsfläche betreffen. Einwände galt es abzuwägen.

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    Eine Stellungnahme kam von der Nachbargemeinde Winterrieden, die den Bau einer Freiflächenanlage an diesem Ort demnach nicht gern sieht. Nach Meinung des dortigen Gemeinderats - so gab es der Planer wieder - kann die geplante Ackerfläche im Vergleich zu einer Riedfläche "nicht als schlecht zu bewirtschaftende landwirtschaftliche Fläche deklariert werden". Auch der Bayerische Bauernverband wies nach Rücksprache mit dem Ortsverband darauf hin, dass durch den Bau von PV-Freiflächenanlagen allgemein wertvoller Grund für die Landwirtschaft verloren gehe. Vorrang solle deshalb der Bau von Anlagen auf Dächern und an Fassaden haben. Planer Wilhelm Daurer erklärte, dass die besagte Fläche nicht als landwirtschaftlich günstiger Standort gelte. Dem Ansinnen, vorrangig Dächer und Fassaden zu nutzen, stimmte der Babenhauser Marktrat in seiner Abwägung zu. Die Energiewende erfordere allerdings zusätzliche Maßnahmen.

    Außerdem brachte die Gemeinde Winterrieden vor, dass Bürgerinnen und Bürger das Gebiet, den Höhenrücken zwischen Klosterbeuren und Winterrieden sowie den benachbarten Wald, als Naherholungsgebiet nutzen. Der Planer erläuterte, dass die Anlage durch eine breite Eingrünung weniger einsehbar wäre.

    Ebenfalls zu Wort meldete sich die Jagdgenossenschaft Klosterbeuren, die den Wildwechsel im Bebauungsplan nicht berücksichtigt sieht und unter anderem sechs Rehdurchschlupfe fordert. Der Planer wies darauf hin, dass es sich um eine vergleichsweise kleinflächige PV-Anlage handele. Daher sieht der Marktrat die Rehdurchschlupfe als nicht erforderlich an.

    Bevor der Aufbau der Anlage beginnen kann, muss noch eine artenschutzrechtliche Kartierung erstellt werden, um das Vorkommen von Ackerbrütern zu prüfen. Darauf wies das Sachgebiet Naturschutz am Unterallgäuer Landratsamt hin.

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