Zwei Radfahrer sind am Mittwoch bei einem Zusammenstoß bei Kirchdorf an der Iller leicht verletzt worden. Den Unfallhergang schildert die Polizei wie folgt: Ein 70-Jähriger fuhr mit seinem E-Bike auf dem Radweg entlang der Fellheimer Straße zwischen
Auch auf Radwegen gilt das Rechtsfahrgebot
Das Polizeipräsidium Ulm weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auf den Radwegen wie auf Straßen das Rechtsfahrgebot gilt. Das heißt auch, dass der Weg zu nutzen ist, der in die gleiche Richtung führt wie der danebenliegende Fahrstreifen. Weitere Tipps und Hinweise zum Thema sicheres Radfahren stehen unter www.gib-acht-im-verkehr.de im Internet. (AZ)