Bedingt durch die Grundsteuerreform müssen auch in Kettershausen die Realsteuerhebesätze neu festgelegt werden. Dieser Tagesordnungspunkt wurde bei der Gemeinderatssitzung ohne wesentliche Diskussion abgehandelt. So beträgt für das Jahr 2025 die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke 350 vom Hundert, die Grundsteuer B für baulich genutzte Grundstücke 140 vom Hundert sowie die Gewerbesteuer 310 vom Hundert. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und für die Gewerbesteuer bleiben damit im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Grundsteuerreform: Kettershausen passt Hebesätze an
Bei der Grundsteuer B betrug dieser zuvor 310 vom Hundert. Mit der Senkung auf 140 vom Hundert will die Gemeinde sich der Neubewertung anpassen und den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern die Steuerlast erleichtern. Als „moderat“ bezeichnet Bürgermeister Markus Koneberg diese Lösung. Laut vorläufiger Berechnung ergeben sich mit dem neuen Hebesatz für die Gemeinde Kettershausen im Jahr 2025 Mehreinnahmen in Höhe von rund 21.000 Euro.
Geld, das für einen Ausgleich im Haushalt sorgen soll. Dies bei vielfach steigenden Kosten und Umlagen. So ist laut Koneberg beispielsweise auch mit einer deutlich höheren Kreisumlage in 2025 zu rechnen. „Mit dieser minimalen Erhöhung könnte man leben“, meinte Rat Clemens Winter bezüglich des angepassten Hebesatzes mit voraussichtlichen Mehreinnahmen. Dass hier im nächsten Jahr gegebenenfalls nachjustiert werden müssten, darauf machte Rat Roland Knoll aufmerksam. Dies auch vor dem Hintergrund, dass derzeit noch Messbeträge fehlen.
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