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Kettershausen: Der Solarpark Kettershausen-Zaiertshofen nimmt Form an

Kettershausen

Der Solarpark Kettershausen-Zaiertshofen nimmt Form an

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    Bei Zaiertshofen soll ein Solarpark entstehen.
    Bei Zaiertshofen soll ein Solarpark entstehen. Foto: Wolfgang Widemann (Symbolbild)

    Der Kettershauser Gemeinderat hat bei seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich den Aufstellungsbeschluss für den Solarpark Kettershausen-Zaiertshofen gefasst. Zuvor hatte Ingenieur Ulrich Eckl den Vorentwurf des Bebauungsplans vorgestellt. 

    Wie berichtet, planen die Projektpartner Energy Heros GmbH und Solea AG aus Plattling eine Freiflächen-Solaranlage auf den Flurnummern 263 und 264. Diese Fläche liegt südlich des Kettershauser Ortsteils Zaiertshofen, mit einem Geltungsbereich von 5,4 Hektar. Die errechnete Stromerzeugung beträgt 5,2 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. 

    Für die geplante Anlage werden insgesamt über 8.000 Module ohne Versiegelung in den Boden gerammt. Die entstehenden Modulreihen sollen der natürlichen Hangbewegung angepasst sein. Der Reihenabstand soll gut vier bis fünf Meter betragen. Vorgeschrieben ist eine maximale Modulhöhe von 3,5 Meter über dem natürlichen Gelände. Der Bodenabstand muss mindestens 80 Zentimeter messen. 

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    Die Anlage wird umzäunt, wobei durch einen Freiraum von 15 Zentimetern zwischen Zaun und Gelände der Bereich kein Hindernis für Niederwild darstellen soll. Wiesensaum und Hecken sollen die Fläche umgrenzen. Dadurch soll unter anderem auch ein Sichtschutz zum vorbeiführenden Kettershauser Glücksweg erreicht werden. Die Anlagenfläche soll mit Wiesenansaat begrünt werden. Eine entweder durch Mahd oder Beweidung extensive Bewirtschaftung ist vorgesehen. Kein Dünger soll ausgebracht und kein Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Es gibt drei mögliche Trafostationen. 

    Von den zehn bei der Sitzung anwesenden Gemeinderatsmitgliedern stimmten acht für und zwei gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Damit geht der formelle Weg weiter mit der Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit. 

    Bei der Sitzung fasste das Gremium zudem den notwendigen Aufstellungs- beziehungsweise Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan. Im Geltungsbereich der Flurnummern 263 und 264 soll die Fläche als "Sondergebiet für regenerative Energien – Sonnenenergie" ausgewiesen werden, um die Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen.

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