Eine 33-jährige Frau wurde auf einen Artikel einer Online-Verkaufsplattform aufmerksam und nahm mit dem Verkäufer Kontakt auf. Dieser schickte der Interessentin einen QR-Code. In der Annahme, dass dieser QR-Code zur sicheren Bezahlfunktion der Online-Verkaufsplattform führt, scannte die Frau den Code ein. In der Folge wurde die Frau um hohe Beträge betrogen.
Die Kellmünzerin wurde nach dem Scannen des Codes auf eine Internetseite weitergeleitet und dort aufgefordert, ihre Kreditkartendaten anzugeben. Im guten Glauben kam die Käuferin der Aufforderung nach. Jedoch stellte sie wenig später fest, dass von ihrem Bankkonto zwei unberechtigte Abbuchungen im niedrigen vierstelligen Bereich erfolgt sind. Die Geschädigte erstattete daraufhin eine Anzeige bei der Polizei Illertissen. (AZ)
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