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Kellmünz: Auf Kellmünzer Flur wird es keine Windräder geben

Kellmünz

Auf Kellmünzer Flur wird es keine Windräder geben

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    Der Neubau von bis zu sechs Windenergieanlagen auf dem Höhenzug zwischen den Gemeinden Kellmünz, Altenstadt und Osterberg ist in den nächsten Jahren nicht möglich.
    Der Neubau von bis zu sechs Windenergieanlagen auf dem Höhenzug zwischen den Gemeinden Kellmünz, Altenstadt und Osterberg ist in den nächsten Jahren nicht möglich. Foto: Armin Schmid

    Trotz intensiver Bemühungen gelingt beim Ausbau erneuerbarer Energien im Bereich Windkraft auf Kellmünzer Flur kein Durchbruch. Bürgermeister Michael Obst erläuterte in der Marktgemeinderatssitzung, dass man die Bestrebungen für die Bauleitplanung und den Bau von Windkraftanlagen wohl unweigerlich aufgeben müsse. Gemeinsam mit dem Altenstadter Bürgermeister Wolfgang Höß hatte er nach Lösungen gesucht, Windräder zu errichten, bevor dies nach dem neuen Regionalplan nicht mehr möglich ist. Über das Aus entscheiden nur wenige Meter.

    Zwischenzeitlich habe eine Überprüfung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch das Büro „Wind 18“ ergeben, dass Windkraftanlagen mit einer Höhe im Bereich von bis zu 180 Meter im Kellmünzer Flurbereich keinen wirtschaftlichen Betrieb erwarten lassen und daher eben auch keine Investoren zu gewinnen sind. So gesehen gibt es derzeit keine guten Nachrichten zu dem Projekt.

    Kellmünz: Bürgermeister Obst bedauert Aus für Windkraft-Pläne

    In der aktuellen Fortschreibung des Regionalplans soll das gesamte Vorranggebiet für die Windkraft auf Kellmünzer Flur gestrichen werden. Betroffen ist ein Areal von rund 250 Hektar Größe. Ein Umstand, den die Gemeinde Kellmünz nicht hinnehmen wollte. Der Bürgermeister betonte, dass der Regionalverband dadurch in nicht hinnehmbarer Weise in die Planungshoheit des Marktes Kellmünz eingreife und dass diese eben auch den kompletten Ausschluss jeglicher Windenergie-Entwicklung auf Kellmünzer Ortsgebiet bedeute.

    Der ausschlaggebende Knackpunkt war die Radarmindestführungshöhe, die bei 170 Meter liegt. Die Windkraftanlagen dürften, um die Belange der Bundeswehr nicht zu stören, nicht höher sein. Dass eine Überprüfung nun ergeben hat, dass Windenergie in einer Höhe von rund 180 Meter nicht wirtschaftlich wäre, bedeutet das Ende der momentanen Bemühungen. „Wir hätten nur circa 30 Meter mehr Höhe benötigt, dann wäre die Umsetzung in greifbare Nähe gerückt“, bedauert Obst. Unverständlich ist das Aus nach seiner Ansicht auch deshalb, weil der Korridor für die Radarmindestführungshöhe bis in den Bereich von 300 Meter hinauf reicht. Einer Anhebung der Begrenzung beim Standort des Hubschraubergeschwaders in Laupheim sei aber nicht zu erwarten. Somit wird es in der Fortschreibung des Regionalplans keine Vorrangfläche mehr geben, die 250 Hektar werden gestrichen. Da die Planung rund 15 Jahre Bestand haben wird, ist der Bau von Windrädern für längere Zeit unmöglich.

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