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Illertissen: Kurze Diskussion über Mietspiegel für Illertissen

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Kurze Diskussion über Mietspiegel für Illertissen

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    Mit dem Mietspiegel kann die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt werden, doch mögliche rechtliche Folgen sind gering.
    Mit dem Mietspiegel kann die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt werden, doch mögliche rechtliche Folgen sind gering. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Was dürfen Vermieter verlangen, was müssen Mieterinnen bezahlen? Und: Kann ein Mietspiegel für Illertissen Klarheit und Rechtssicherheit bringen? Diese Frage ist in den vergangenen zehn Jahren immer wieder aufgetaucht, jetzt gibt es eine Antwort.

    Auf Einladung des Stadtrats hat Oliver Trinkaus EMA-Institut für empirische Marktanalysen in Regensburg das Thema kürzlich vorgestellt. Zuvor hatten sich immer wieder einzelne Privatpersonen nach einem Mietspiegel erkundigt, vor allem aber hatte der Verein Haus und Grund Illertissen und Umgebung Interesse angemeldet. Mitglieder sind überwiegend private Eigentümerinnen oder Eigentümer, die ein oder zwei Wohnungen vermieten.

    Illertissen diskutiert über Mietspiegel

    Florian Schilling ist bei der Stadt Illertissen für Stadtplanung und Baurecht zuständig, zudem ist er Vorsitzender des Vereins Haus und Grund. Die Mitglieder hätten sich von einem Mietspiegel Orientierung erhofft, berichtet er. Es sei um die Frage gegangen, welche Spielräume es gibt. „Man will ja nicht zu viel erhöhen“, berichtet Schilling unserer Redaktion aus dem Austausch im Verein.

    Im Kreis Neu-Ulm hat bislang lediglich die Kreisstadt einen Mietspiegel – und zwar gemeinsam mit Ulm. Ein Mietspiegel ist für Städte mit mindestens 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vorgeschrieben, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Illertissen wird auch künftig auf dieses Instrument verzichten, der Stadtrat erhofft sich davon wenig. Die Stadt sehe wenig Bedarf für einen Mietspiegel, erzählt Schilling. Die alle zwei Jahren anfallenden Kosten in Höhe von rund 30.000 Euro seien hoch, man ziehe aber nur wenig Vorteile aus der Angelegenheit. Überzogene Mietpreise können damit kaum gebremst werden, da die Bestandsmieten und nicht die Angebotsmieten berücksichtigt werden. Und selbst wenn Mietwucher betrieben werde, sei die rechtliche Handhabe gering. Oliver Trinkaus hat sich bei Gerichten erkundigt, was geschieht, wenn ein Mietzins verlangt wird, der 20 Prozent über dem Mietspiegel liegt: Es habe kaum Verfahren gegeben, berichtete der Fachmann dem Stadtrat.

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