Die zum 1. Januar 2025 in Kraft tretende Grundsteuerreform ist für den Marktrat Buch kein gänzlich neues Thema. Schließlich müssen die Realsteuern jedes Jahr von Gremium neu festgelegt werden. Es wurde eine moderate Erhöhung beschlossen, doch der Gemeinde spült das nicht unbedingt mehr Geld in die Kasse.
„Wir wollen uns nicht an den neuen Hebesätzen bereichern, sondern eine Aufkommensneutralität erreichen“, hieß es in der Sitzung. Diesbezüglich zeigten sich nahezu alle Räte einig. Das Gremium legte Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke auf 470 vom Hundert und die Grundsteuer B für baulich genutzte Grundstücke auf 180 vom Hundert fest. Bezüglich der Gewerbesteuer entschieden sich die Räte für 360 vom Hundert. Mit dieser leichten Erhöhung befindet man sich im Gleichschritt mit den anderen Mitgliedskommunen der Verwaltungsgemeinschaft Buch, sagte Bürgermeister Markus Wöhrle. Insgesamt erziele der Markt Buch mit den neuen Grundsteuer-Hebesätzen die gleichen Einnahmen wie zuvor. Die Gewerbesteuer erbringe Mehreinnahmen von rund 50.000 Euro.
Auch Friedhofsgebühren sollen leicht steigen
Kostensteigerungen ergeben sich allerdings bei der Kalkulation der Friedhofsgebühren. Während die Kosten für das Bestattungswesen im Jahr 2020 noch bei 64.000 Euro lagen, mussten im Jahr 2023 schon 86.000 Euro aufgewendet werden, informierte der Rathauschef. In der Prognose für den Kalkulationszeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 gehe man davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzt. Laut Berechnungen müssen die Friedhofsgebühren deshalb geringfügig erhöht werden. Dafür sind auch die verhältnismäßig hohen Betriebskosten der nur wenig genutzten Leichenhalle ausschlaggebend.
Auch bei den Bestattungsgebühren müssen sich die Bürgerinnen und Bürger auf höhere Ausgaben einstellen. Die aufgrund der aktuellen Kalkulationen notwendigen Gebührenerhöhungen beschloss der Marktrat einstimmig. Geschlossen entschieden sich die Räte auch für eine Änderung der Benutzungssatzung. Ziel ist es, den kaum noch genutzten, aber einen hohen Unterhaltsaufwand verursachenden alten Teil des Bucher Friedhofs sowie einen kleinen Teil des alten Friedhofsbereichs in Obenhausen umzugestalten. Deshalb sollen dort in absehbarer Zeit keine neuen Liegefristen beginnen.
In diesen Ortsteilen steigen die Abwassergebühren
Bei der Abwassergebührenkalkulation für das Biber- und Osterbachtal habe sich in der Vergangenheit kein Verlustvortrag ergeben, informierte Bürgermeister Wöhrle. Aufgrund der Steigerung von Unterhaltskosten für das Abwassersystem sowie Erhöhung von Personalkosten erhöhen sich die Abwassergebühren für die Ortsteile Nordholz mit Ebersbach, Rennertshofen, Christertshofen mit Friesenhofen, Ritzisried und das Weiler Halbertshofen von bisher 2,75 Euro auf 3,45 Euro pro Kubikmeter. Der für die Jahre 2025 bis 2028 geltende Ratsbeschluss fiel einstimmig.
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