In Senden sollen die Friedhofsgebühren im kommenden Jahr steigen. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) stellte dem Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung eine neue Methode zur Gebührenkalkulation für Ruhestätten vor, die eine faire Verteilung der Kostendeckung gewährleisten soll.
Der Finanzbedarf sogenannter „kostendeckender kommunaler Einrichtungen“ wie Wasserwerke oder eben Friedhöfe, wird für gewöhnlich alle vier Jahre neu kalkuliert. Üblicherweise, erklärte Michaela Egger vom BKPV, werden dabei nicht alle Kosten auf die Gebühren umgelegt, sondern teilweise ausgegliedert. In Senden habe die BKPV-Expertin somit 30 Prozent für Freiflächen und „schön gestaltete Flächen“, wie jene am Waldfriedhof, ausgegliedert. Die Kosten für deren Instandhaltung und Pflege verblieben weiterhin im städtischen Haushalt.
Friedhofsgebühren in Senden steigen – BKPV erläutert Gründe
Bisher wurden die Friedhofsgebühren etwa anhand der Grabgröße, des benötigten Verwaltungsaufwands, der Bestattungsart und Arbeitsstunden der Friedhofsmitarbeiter sowieGrabmachertätigkeiten berechnet. Auf Empfehlung des BKPV soll 2025 in Senden eine sogenannte „Grabart-unabhängige Sockelgebühr“ in die Friedhofsgebühren einbezogen werden. Das führt dazu, dass vor allem die bisher günstigeren Bestattungsformen stärker von Gebührenerhöhungen betroffen sind als etwa große Familiengräber. „Ein Friedhof muss für alle Grabarten freigehalten werden“, fand die BKPV-Expertin.
Die Kosten für ein Familiengrab mit einer Liegezeit von 20 Jahren würden mit dieser Berechnungsmethode von 2500 Euro auf rund 2970 Euro ansteigen. Ohne die neue Sockelgebühr läge der Betrag bei etwa 4220 Euro. Ein Platz in einer Urnenwand steigt von 1700 Euro auf etwa 2020 Euro an. Mit der bisherigen Gebührenkalkulation würde ein solcher Platz 1955 Euro kosten. Künftig sollen Gräber außerdem in ihrer vollen Nutzbarkeit verkauft und die Gebühren somit unabhängig von der tatsächlichen Belegung erhoben werden.
Kindergräber sollen weiterhin einen symbolischen Euro kosten
Generell plant die Stadt Senden, die Urnenwände umzugestalten. Die Kosten für diesen „Transformationsprozess“ seien bereits in die Berechnungen eingeflossen, sagte Egger. Wer das Innenkolumbarium und die Aussegnungshalle auf dem Waldfriedhof für Trauerfeiern nutzen möchte, muss bei der Miete künftig tiefer in die Tasche greifen, da diese derzeit noch abgeschrieben und verzinst wird.
Stadtrat Edwin Petruch (FW) bezeichnete sich als „großen Vertreter kostendeckender Angelegenheiten“. Die neue Berechnungsmethode fand er nachvollziehbar, was überzeugte, „dass der Weg, den wir damit gehen, der richtige sein wird“. Ratskollege Primus Schmid (CSU) verfolgte als beruflicher Bestatter den Vortrag des BKPV mit besonderem Interesse und zeigte sich von der Kostenentwicklung „positiv überrascht“. Trotz einiger fachspezifischer Nachfragen stimmte Schmid, wie auch der Rest des Gremiums, dem Beschlussvortrag zu. Lediglich bei den Kosten für ein Kindergrab stellte Schmid den Antrag, die Ruhestätte wie gehabt mit einem symbolischen Euro zu bepreisen. Auch diesem Antrag gab das Gremium einstimmig statt. Die errechneten Gebühren dienen als Grundlage für die finale Gebührensatzung. Diese beschließt der Stadtrat bei seiner Sitzung im Dezember.
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