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Buch-Obenhausen: Illegaler Schnapsbrenner aufgeflogen: Mit diesen Strafen ist zu rechnen

Buch-Obenhausen

Illegaler Schnapsbrenner aufgeflogen: Mit diesen Strafen ist zu rechnen

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    Wer heimlich Schnaps brennt, muss mit einem Strafverfahren rechnen, sagt  Hagen Kohlmann vom Ulmer Hauptzollamt. Das hat in erster Linie mit Steuern zu tun.
    Wer heimlich Schnaps brennt, muss mit einem Strafverfahren rechnen, sagt Hagen Kohlmann vom Ulmer Hauptzollamt. Das hat in erster Linie mit Steuern zu tun. Foto: Patrick Seeger, dpa (Symbolbild)

    Beim Kaffeerösten hält sich der deutsche Staat ganz raus, beim Bier wird es schon strenger: Wer zu Hause sein eigenes Bier brauen möchte, darf nicht mehr als 200 Liter, sprich 20 Kästen Bier im Jahr ohne Genehmigung herstellen. So hat es das deutsche Zollamt festgelegt. Das würde immerhin, über das ganze Jahr verteilt, für mehr als eine Halbe täglich reichen. Mit eigenem Schnaps allerdings, ist es in Deutschland nicht zu spaßen: Nicht ein Glas Schnaps darf ohne Genehmigung gebrannt werden. Dem Zollamt geht es dabei in erster Linie um Steuern. Erst vergangenes Wochenende hatte eine Schwarzbrennerei aus Buch, im Ortsteil Obenhausen, für Schlagzeilen gesorgt. Das Ganze kam ans Licht wegen eines kleinen Fehlers. 

    Buch im Landkreis Neu-Ulm: Illegale Schwarzbrennerei aufgeflogen

    Wie die Polizei berichtete, wurde der Rettungsdienst an ein Haus in Obenhausen gerufen, weil ein 67-Jähriger über Atemprobleme geklagt hatte. Die Sanitäter hatten einen CO-Melder dabei, der im Haus Alarm schlug. Daraufhin wurde die Feuerwehr alarmiert und es stellte sich schnell heraus: Im Keller befand sich eine illegale Schnapsbrennerei mit einer großen Gasflasche, die nicht zugedreht worden war. Das teilte Alexander Kurfürst von der Illertisser

    Zuständig für den Vorfall ist zwar das Hauptzollamt Augsburg. Dort aber war am Montag keine Stellungnahme dazu bekommen. Das Hauptzollamt Ulm aber erklärt, wie Behörden mit solchen Fällen umgehen. Dort sind allein 20 Beamte angestellt, um im gesamten südwestdeutschen Raum mehr als 1000 lokale Schnapsbrennereien zu kontrollieren. "Die Alkoholherstellung ist im privaten Bereich absolut verboten", sagt Pressesprecher Hagen Kohlmann, "wer es aber trotzdem macht, der begeht vereinfacht gesagt Steuerhinterziehung." Ein solcher Fall sei also keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern ein Straftatbestand. Schwarzbrenner müssten mit einer Steuernachzahlung und einer Geldstrafe rechnen. Laut Kohlmann erhalten nur große Firmen, sogenannte Verschlussbrennereien, und landwirtschaftliche Betriebe mit Abfindungsbrennereien eine solche Genehmigung. Letztere dürften aus eigenem oder von Kunden mitgebrachten Obst bis zu 300 Liter reinen Alkohol im Jahr brennen. 

    Weißenhorner Schnapsbrenner: "Wann ist der gefährliche Alkohol vorbei?"

    Der Weißenhorner Brennmeister Georg Birkle weiß, wie ernst es dem Zollamt ist. Ob er Whiskey, Obstler oder einen Walnusslikör brennt – für jeden einzelnen Brennvorgang muss er eine Genehmigung vom Amt einholen, das ihn nach eigenen Angaben ein bis drei Mal im Monat persönlich kontrolliert. Er müsse melden, was er brennt, wie viel er brennt und eine genaue Uhrzeit angeben. Dass es grundsätzlich sehr streng zugehe, kann der Weißenhorner nachvollziehen. Schließlich gehe es nicht nur um Qualität, sondern auch um Gesundheit. Schnaps wird immer in drei Phasen destilliert: der mit dem giftigen Methanol enthaltene Vorlauf, der genießbare Alkohol aus dem Mittellauf und zuletzt der wieder ungesunde Nachlauf. Birkle sagt: "Die Kernfrage ist immer: Woher weiß man, wann der gefährliche Alkohol vorbei ist?" Schnapsbrennen sei ein sehr kompliziertes Verfahren. Wer also auf die Schnapsidee kommt, eigenen Obstler herzustellen, sollte lieber die Finger davon lassen. 

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