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Buch-Obenhausen: Illegaler Schnapsbrenner aufgeflogen: Mit diesen Strafen ist zu rechnen

Buch-Obenhausen

Illegaler Schnapsbrenner aufgeflogen: Mit diesen Strafen ist zu rechnen

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    Wer heimlich Schnaps brennt, muss mit einem Strafverfahren rechnen, sagt  Hagen Kohlmann vom Ulmer Hauptzollamt. Das hat in erster Linie mit Steuern zu tun.
    Wer heimlich Schnaps brennt, muss mit einem Strafverfahren rechnen, sagt Hagen Kohlmann vom Ulmer Hauptzollamt. Das hat in erster Linie mit Steuern zu tun. Foto: Patrick Seeger, dpa (Symbolbild)

    Beim Kaffeerösten hält sich der deutsche Staat ganz raus, beim Bier wird es schon strenger: Wer zu Hause sein eigenes Bier brauen möchte, darf nicht mehr als 200 Liter, sprich 20 Kästen Bier im Jahr ohne Genehmigung herstellen. So hat es das deutsche Zollamt festgelegt. Das würde immerhin, über das ganze Jahr verteilt, für mehr als eine Halbe täglich reichen. Mit eigenem Schnaps allerdings, ist es in Deutschland nicht zu spaßen: Nicht ein Glas Schnaps darf ohne Genehmigung gebrannt werden. Dem Zollamt geht es dabei in erster Linie um Steuern. Erst vergangenes Wochenende hatte eine Schwarzbrennerei aus Buch, im Ortsteil Obenhausen, für Schlagzeilen gesorgt. Das Ganze kam ans Licht wegen eines kleinen Fehlers. 

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