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Bellenberg: Stellplätze und Einfriedungen: Zwei Satzungen stehen auf dem Prüfstand

Bellenberg

Stellplätze und Einfriedungen: Zwei Satzungen stehen auf dem Prüfstand

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    Zu hohe und blickdichte Einfriedungen, aber auch die Verwendung unnatürlicher Materialien sind in Bellenberg immer wieder Streitpunkte.
    Zu hohe und blickdichte Einfriedungen, aber auch die Verwendung unnatürlicher Materialien sind in Bellenberg immer wieder Streitpunkte. Foto: Regina Langhans

    Die Themen Stellplätze und Einfriedungen landen bei Bauvorhaben oder Umbauplänen in Bellenberg mit schöner Regelmäßigkeit auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzungen. Dabei sind die Stellplatzsatzung und die Einfriedungssatzung erst vor einigen Jahren vereinbart worden, offenbar aber so wenig zufriedenstellend, dass dazu ständig Befreiungen beantragt werden. Nun will die Verwaltung einen neuen Anlauf nehmen. In ausführlichen Diskussionen wurden in der Gemeinderatssitzung am Donnerstagabend Punkte festgelegt, die in die künftigen Satzungen mit einfließen sollen.

    • Stellplatzsatzung: Aufgrund von Platzmangel und finanziellen Aspekten gehe der aktuelle Trend in der Baubranche in Richtung Mehrfamilienwohnhäusern, hieß es. Unter anderem stelle sich deswegen die Frage, inwieweit bei kleinen 45-Quadratmeter-Appartements wie vorgeschrieben zwei Stellplätze vorzuhalten seien. Eineinhalb könnten ausreichend sein. Martin Breyer (SPD) ergänzte den Gedanken, dass etwa bei bestimmten Wohnformen wie betreutem Wohnen oder Wohngruppen für Menschen mit Behinderung ebenfalls Ausnahmen festgelegt werden könnten. Dietmar Jäckle (CSU) fand für solche Fälle auch das Einrichten einiger Besucherparkplätze innerhalb der betreffenden Wohnviertel hilfreich. Die Ideen fanden Zuspruch.

    Zu hohe Abgrenzungen sind in Bellenberg unerwünscht

    • Einfriedungssatzung: Aus den Reihen des Gemeinderats kam auch wieder die Einfriedungssatzung auf den Tisch. Hierzu wollte Bürgermeister Oliver Schönfeld (parteilos) deutlich klarstellen, dass diese nicht die Beschaffenheit oder Höhe der Zäune zwischen den Grundstücken regle. Dies sei Angelegenheit der unmittelbaren Nachbarinnen und Nachbarn, sie könnten den Zaun beliebig hoch bauen, solange sie sich einig seien. Im Streit werde es ein Fall für den privaten Rechtsanwalt und nicht die Gemeinde, sagte der Bürgermeister. Der Kommune hingegen sei an einer neutralen Einfriedung zur Straße gelegen, die bestimmte Kriterien zu erfüllen habe und eine bestimmte Höhe nicht überschreiten dürfe. Genau darüber gebe es in der Bevölkerung zu unterschiedliche Ansichten, Auslegungen und Ausnahmen, welche künftige Präzedenzfälle schafften. Wolfgang Schrapp (Freie Wähler) brachte die im Gemeinderat vorherrschende Meinung auf den Punkt: „Wir sind eine offene Gesellschaft, die sich nicht hinter hohen Zäunen oder Mauern einschließt, wie es in manchen Ländern üblich sein mag.“ Deshalb seien zu hohe, geschlossene Abgrenzungen unerwünscht. Eine Ausnahme bildeten Hecken oder Sträucher.

    Einstimmig beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, beide Satzungen zu überarbeiten. 

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