Eine sogenannte isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften kombiniert mit einer gehörigen Portion Eigenmächtigkeit hat den Besitzer eines Grundstücks an der Bauerngasse in Bellenberg ans Ziel gebracht: Pünktlich zum Jahresende verfügte er über seine gewünschten vier Parkplätze direkt an der Grenze zum Gehweg, der auf einer Länge von zehn Metern überfahrbar sein muss, um die Parkfläche nützen zu können. Mit gemischten Gefühlen hat der Gemeinderat die Abweichung von der Stellplatzsatzung im Nachhinein genehmigt.
Bellenberg