Weil die bisherigen Hebesätze durch die Grundsteuerreform ab dem 1. Januar 2025 automatisch ihre Gültigkeit verlieren, muss rechtzeitig Ersatz geschaffen werden. Darüber informierte die Kämmerin Verena Miller den Gemeinderat Bellenberg. Die Festlegungen könnten wie gewohnt im Rahmen der Haushaltssatzung erfolgen, nur müsste diese noch im Kalenderjahr 2024 beschlossen werden. Stattdessen hat sich der Gemeinderat einstimmig auf eine gesonderte Hebesatzsatzung verständigt.
Bellenberg reagiert auf Grundsteuerreform
Die vom Finanzamt aus den Messbeträgen erfolgten Festsetzungen sollen einen fairen Hebesatz ergeben, der für die Kommune aufwandsneutral ist. Wie der Hebesatz im Einzelnen aussehen werde, darüber entscheide die Gemeinde völlig frei, so die Kämmerin. Sie informierte auch, dass dem Finanzamt noch Meldungen fehlten oder diese noch nicht bearbeitet seien. Geschätzt an den Unterlagen von 2023 stünden in Bellenberg noch etwa 14 bis 16 Prozent aus. Verena Miller: „Das bedeutet, dass wir kommendes Jahr und wahrscheinlich auch danach jährlich nachjustieren müssen.“ Dietmar Jäckle (CSU) sah dies relativ entspannt, indem zu erkennen sei, dass es sich bei den Änderungen um keine allzu großen Beträge handeln dürfte.
In einigen Nachbarorten wurden die neuen Hebesätze bereits festgelegt, sodass sich das Gremium in Bellenberg an deren Zahlen etwas orientieren konnte. So wurde die Grundsteuer A auf 650 vom Hundert festgelegt. Bellenberg befindet sich somit zwischen Weißenhorn mit 385 Prozent und Kellmünz mit 970 Prozent. Die Grundsteuer B beläuft sich auf 270 vom Hundert. So liegt Bellenberg dicht bei Weißenhorn mit 274 Prozent an oberster Stelle, wogegen Osterberg mit 183 Prozent am niedrigsten ausfällt. Im Gegensatz zur Grundsteuer hat sich am Berechnungsmodus der Gewerbesteuer nichts geändert. Sie beträgt wie im Vorjahr 330 Prozent, und die Kommune stellt sich damit in eine Reihe von Altenstadt und Osterberg.
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