Weil die bisherigen Hebesätze durch die Grundsteuerreform ab dem 1. Januar 2025 automatisch ihre Gültigkeit verlieren, muss rechtzeitig Ersatz geschaffen werden. Darüber informierte die Kämmerin Verena Miller den Gemeinderat Bellenberg. Die Festlegungen könnten wie gewohnt im Rahmen der Haushaltssatzung erfolgen, nur müsste diese noch im Kalenderjahr 2024 beschlossen werden. Stattdessen hat sich der Gemeinderat einstimmig auf eine gesonderte Hebesatzsatzung verständigt.
Bellenberg
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