Gegen drei Stimmen hat der Marktrat den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung von zwei Minihäusern auf einem Grundstück im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans B2-Gewerbegebiet westlich der Ulmer Straße abgelehnt. In diesem Bereich setze der Bebauungsplan die Errichtung von Doppel- oder Reihenhäusern fest. Der Bauherr plane aber zwei freistehende Häuser und beantrage deshalb eine Befreiung vom Bebauungsplan, informierte Bürgermeister Otto Göppel. Da zwischen den beiden Gebäuden nur ein Abstand von drei Metern vorhanden sein soll, wäre außerdem eine Abweichung von den Abstandsflächen notwendig. Darüber werde das Landratsamt Unterallgäu als Bauaufsichtsbehörde entscheiden.
Babenhausen