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Unterallgäu: Gefährliche Tiere: Warum ein Bauer keine Kaimane besitzen darf

Unterallgäu

Gefährliche Tiere: Warum ein Bauer keine Kaimane besitzen darf

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    Verwaltungsgericht Augsburg bestätigt: Ein Landwirt aus dem Unterallgäu darf keine exotischen Brauen-Glattstirnkaimane zu Hause halten.
    Verwaltungsgericht Augsburg bestätigt: Ein Landwirt aus dem Unterallgäu darf keine exotischen Brauen-Glattstirnkaimane zu Hause halten. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    In seinem Hauptberuf hat er eigentlich mit gewöhnlicheren Tieren zu tun. Denn der Mann, der nun vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegen die Verwaltungsgemeinschaft Babenhausen klagte, führt einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Vieh und einer Biogasanlage im Unterallgäu. Gleichzeitig begleitet ihn seit zwanzig Jahren eine Leidenschaft, die man getrost als extravagant bezeichnen kann. Denn der unter die Rubrik "gefährlich" fallen. Zwei von ihnen wollte er bei sich zu Hause halten, die VG Babenhausen schob dem Vorhaben einen Riegel vor. Nun trafen sich beide Parteien vor Gericht.

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