Auf den Blumenladen Liedel in Babenhausen folgt ein Lidl-Supermarkt. Was erlaubt ist und was nicht, regelt der Bebauungsplan, den ein Planungsbüro erstellt. Im Verlauf des Verfahrens dürfen auch so genannte Träger Öffentlicher Belange ihre Stellungnahmen abgeben. Also zum Beispiel das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, der Naturschutz, das Landratsamt, das Wasserwirtschaftsamt oder auch die Regierung von Schwaben. Insgesamt elf Rückmeldungen sind in den vergangenen Wochen im Rathaus eingegangen. In den meisten Fällen gab es nur kleinere Hinweise oder volle Zustimmung für die Discounter-Pläne. Der Denkmalschutz äußerte jedoch ziemlich ausführlich seine Bedenken.
Babenhausen