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Babenhausen: Bestattungswald bei Babenhausen: Betrieb soll im kommenden Jahr starten

Babenhausen

Bestattungswald bei Babenhausen: Betrieb soll im kommenden Jahr starten

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    Bestattungswälder sind rechtlich festgelegte Waldflächen außerhalb traditioneller Friedhöfe, in denen eine Beisetzung von Totenasche möglich ist.
    Bestattungswälder sind rechtlich festgelegte Waldflächen außerhalb traditioneller Friedhöfe, in denen eine Beisetzung von Totenasche möglich ist. Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

    Ab kommendem Jahr sollen Bestattungen im Wald am Kreuzlesberg nahe Babenhausen möglich sein. Als Ziel nannte Franz Freiherr von Rotenhan, den Naturfriedhof im Sommer in Betrieb zu nehmen. Er unterstützt das Haus Fugger in der Vorbereitung und Umsetzung des Bestattungswaldes. Der Marktrat stimmte den endgültigen Plänen zu, hatte aber noch Fragen. Zum Beispiel: Was, wenn ein Baum umfällt, unter dem eine Urne begraben ist? Immerhin ist er ein Erinnerungsmal, an dem Hinterbliebene zusammenkommen können, um der oder des Toten zu gedenken. Diese Frage werde oft gestellt, sagte von Rotenhan.

    Wie berichtet, plant das Haus Fugger größere Bestattungswälder bei Babenhausen und Markt Wald. Es wären die ersten im Unterallgäu und dürften eine der wenigen im weiten Umkreis sein. Die Anlagen sollen eine Alternative zu bestehenden Friedhöfen darstellen. Anders als dort sind in einem Bestattungswald kleine individuelle Gräber zu erkennen, etwa durch Kreuze oder Grabsteine. Urnen werden unter Bäumen beigesetzt. Nur schlichte Markierungen zeigen, wo sich die Asche der Verstorbenen befindet. Auf die Frage der Markträte antwortete Franz von Rotenhan: Dass ein Baum wegen eines Sturms oder Käferbefalls gefährdet ist, kann vorkommen. Er bleibe erhalten, solange die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Wenn er gefällt wird, werde ein neuer Baum an der Stelle gepflanzt. "Umgebettet werden Urnen nicht."

    Bestattungswald bei Babenhausen: Es gibt auch Bedenken

    Ihm zufolge fand schon ein Treffen mit dem Revierleiter statt. "Wir haben Bäume markiert, die sich als Bestattungsbäume eignen, und welche, die noch entnommen werden sollen", sagte er. Wie anderswo sei das Eschentriebsterben ein Problem. Wenn erkrankte Bäume ein Risiko bergen, werden sie gefällt. Die Babenhauser sollten sich nicht wundern, wenn demnächst schwere Maschinen im Forst im Einsatz sind. Man sehe sich jetzt, vor der Inbetriebnahme, gleich die ganze Fläche an, auch, wenn die Bestattungen zunächst nur in bestimmten Bereichen am Kreuzlesberg stattfinden werden. Dort, wo auch ein Andachtsplatz und Parkplatz vorgesehen sind.

    Weitere offene Fragen und Hinweise vonseiten der Ämter kamen in der Sitzung zur Sprache, zum Beispiel zur Müllentsorgung und WC-Anlage - vorgesehen ist eine mobile Toilette mit Einhausung. Dann segnete der Marktrat den von einem Planungsbüro entworfenen Bebauungsplan ab. Von Rotenhan sagte abschließend: "Ich freue mich, dass Sorgen entkräftet werden konnten."

    Damit spielte er auch auf den Wunsch der Markträte an, dass Erholungssuchende und der Naturnahe Kindergarten das Waldstück weiterhin nutzen können. Ein Trimm-dich-Pfad und der Jakobsweg verlaufen durch das Gebiet, das an den Fuggerweiher grenzt. Nachdem das Vorhaben bekannt geworden war, hatte sich außerdem Widerstand im Landesverband Bayerischer Steinmetze geregt. Er sieht die hiesige Friedhofskultur durch Projekte wie diese bedroht. In einem Schreiben hieß es unter anderem, dass sich eine Kommune „mit diesem privatwirtschaftlich geprägten Angebot die Konkurrenz ins eigene Haus holt" und den Stellenwert des eigenen Friedhofs und dessen Unterhalt aufs Spiel setze. Die Markträte blieben dennoch bei ihrer Zustimmung.

    Loslegen kann das Haus Fugger trotzdem nicht gleich. Es stehen noch Genehmigungen aus. Zudem muss es mit Babenhausen Verträge schließen, ohne die es nicht geht. Denn das bayerische Bestattungsrecht schreibt vor, dass nur eine Gemeinde oder auch Kirche Träger eines Friedhofs sein kann. Das Haus Fugger wäre in diesem Fall der Verpächter des Waldes und zugleich sogenannter Erfüllungsgehilfe, also der Dienstleister, der sich um den Betrieb des Friedhofs kümmert. Die Modalitäten müssen die beiden Parteien noch festlegen.

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