Startseite
Icon Pfeil nach unten
Illertissen
Icon Pfeil nach unten

Altenstadt: Vorerst soll es kein Bürgerbegehren zur Alten Bleiche geben

Altenstadt

Vorerst soll es kein Bürgerbegehren zur Alten Bleiche geben

    • |
    Ein Bürgerbegehren zur Sanierung der Alten Bleiche soll vorerst ausbleiben.
    Ein Bürgerbegehren zur Sanierung der Alten Bleiche soll vorerst ausbleiben. Foto: Armin Schmid (Archivbild)

    Fast 600 Unterschriften für ein Bürgerbegehren haben Altenstadter Bürgerinnen und Bürger abgegeben. Anlass ist die Sanierung der Alten Bleiche, die im Ort seit Jahrzehnten für Diskussionen sorgt. 1996 hat schon einmal ein Bürgerbegehren das Vorhaben verhindert. Seither verkommt das historische Gebäude, denn das Einzeldenkmal darf nicht abgerissen werden. In der Sitzung des Marktgemeinderates wurde nun beschlossen, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist.

    Ein Rechtsanwalt prüfte das Altenstadter Bürgerbegehren zur Alten Bleiche

    Die Entscheidung beruht auf einer Prüfung durch einen Rechtsanwalt, den die Marktgemeinde eigens dafür beauftragt hatte. Im Groben geht es darum, ob der eingereichte Antrag im Rahmen des Artikels 18 der Gemeindeordnung zugelassen werden kann. Dafür spricht, dass das Begehren unter Angabe zweier vertretungsberechtigter Personen, Reinhold Springer und Holger Denke, bei der Gemeinde eingereicht wurde. Mit insgesamt 588 Unterschriften wurde die benötigte Zehn-Prozent-Grenze sogar überschritten.

    Ein weiterer Punkt ist, dass die gestellte Frage "Sind Sie dafür, dass alle weiteren Planungen und Bemühungen zur Sanierung der 'Alten Bleiche' eingestellt werden?" mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Auch das sei laut Gutachten gegeben, aber noch nicht ausreichend, denn essenziell sei, ob die verfolgten Ziele, die mit dem Bürgerbegehren verfolgt werden, mit der Rechtsordnung in Einklang stehen. Die Fragestellung suggeriere, dass der Markt die Bemühungen um die Alte Bleiche einfach einstellen könnte, was er aber nicht kann. Zu den gemeindlichen Aufgaben gehört laut Bayerischer Verfassung nämlich auch die Erhaltung ortsgeschichtlicher Denkmäler und Bauten.

    Die Marktgemeinde ist zur Erhaltung der Baudenkmäler verpflichtet

    Die Gemeinden stehen in der Pflicht, "Baudenkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen", heißt es im Gutachten des Rechtsanwalts. Bestimmte Maßnahmen müsste der Markt demnach durchführen. Weiter könnte die zuständige Denkmalschutzbehörde Arbeiten auf Kosten des Marktes vornehmen lassen. Aufgrund der Haushaltslage des Marktes und der enormen Höhe an Fördermitteln, mit denen beim Vorhaben gerechnet werden kann, sei die Sanierung für den Markt Altenstadt nicht unzumutbar. Das wäre nur gegeben, wenn eine Gemeinde durch die Aufwendungen beim Denkmalschutz ihre eigenen Aufgaben nicht mehr erfüllen kann.

    Am vorliegenden Bürgerbegehren gibt es aber weitere Kritikpunkte, denn es muss eine Begründung enthalten, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich über die Ziele und Probleme des Vorhabens zu informieren. Die Angaben, die dort gemacht werden, müssen also richtig sein, damit die Stimmberechtigten den Inhalt und die Auswirkungen verstehen und abschätzen können. Das sei nicht der Fall, denn einige der aufgestellten Aussagen seien falsch oder unvollständig.

    Ungenaue Angaben machen das Bürgerbegehren zur Alten Bleiche nicht zulässig

    So beispielsweise die unklare Finanzierung des Hallenneubaus, die im Haushaltsplan deutlich aufgeschlüsselt sei. Als weiteres Argument werden Unwägbarkeiten bei Brand- und Denkmalschutz angesprochen, die laut Gutachter nicht vorhanden seien, da die gesetzlichen Regelungen hierzu feststünden. Auch die aufgestellte Aussage, dass das Vorhaben von mehreren Gutachtern als nicht sanierungswürdig eingestuft wurde, sei falsch. Die statische Untersuchung des Gebäudes und die Einschätzung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege stellten bereits fest, dass eine Sanierung möglich ist. Zudem gehe aus dem Begehren nicht hervor, wie mit der Memminger Straße 20 zu verfahren ist, die unter Ensembleschutz stehe.

    Der Zerfall der Alten Bleiche in Altenstadt: So sieht es im Inneren aus

    Der letzte Punkt des Bürgerbegehrens lautet: "Das Risiko der Finanzierung wird vollständig auf die Bürger umgelegt, ohne deren Zustimmung einzuholen." Eine Behauptung, die nach Einschätzung des Gutachters unterstelle, dass die Altenstadter Bürgerinnen und Bürger zur Kasse gebeten werden könnten. Eine Beteiligung sei bei gemeindlichen Einrichtungen zwar möglich, die "direkte Heranziehung zu den Kosten einer Denkmalsanierung ist aber unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt ausgeschlossen", schreibt er. Ein weiteres Defizit der Begründung sei, dass zwar die finanzielle Lage der Marktgemeinde und die Finanzierung des Projekts in den Vordergrund gerückt, jedoch mit keinem Wort die staatliche Förderung erwähnt werde.

    Der Markt Altenstadt plant eine Informationskampagne

    Alles in allem zeige das Bürgerbegehren einige Schwachstellen, Fehlinformationen und rechtliche Unvollständigkeiten auf. Darum könne die Zulässigkeit unter rechtlichen Gesichtspunkten nicht festgestellt werden. Die Durchführung wird somit abgelehnt. Das beschloss der Marktgemeinderat in der Sitzung am Donnerstagabend. Im weiteren Verlauf erlässt die Verwaltung einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid, der innerhalb eines Monats zugestellt werden muss. Da sich beinah 600 Personen für einen Bürgerentscheid aussprachen, soll nun weiterhin geprüft werden, inwieweit eine Bürgerbeteiligung möglich ist.

    Die Marktgemeinde plant, in den nächsten Wochen und Monaten eine groß angelegte Informationskampagne durchzuführen, damit die Bürgerinnen und Bürger auf demselben Stand sind wie der Marktgemeinderat. "Wir können die Leute jetzt nicht im Regen stehen lassen", betonte Bürgermeister Wolfgang Höß. Dafür soll ein Büro, das sich in Sachen Bürgerbeteiligung auskennt, hinzugezogen werden und als Mediator dienen. Die Planer und Gutachter stellen das Konzept und den aktuellen Stand der Alten Bleiche nochmals vor. Bereits in der vergangenen Woche erschienen im Altenstadter Mitteilungsblatt ausführliche Informationen zu Planung und Finanzierung des Projekts. Denn klar ist: Der Markt ist rechtlich dazu verpflichtet, das Baudenkmal zu erhalten. Es darf nicht abgerissen werden.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden