Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Illertissen
  3. Altenstadt: Nach Geständnis: So geht es im Doppelmord-Prozess weiter

Altenstadt
12.04.2024

Nach Geständnis: So geht es im Doppelmord-Prozess weiter

Bislang hat Patrick O., einer der Hauptangeklaten im Doppelmord-Prozess, hier in grüner Jacke, geschwiegen. Sein Geständnis wirft nun eine neue Frage auf.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa (Archivbild)

Die Einlassung des Hauptangeklagten Patrick O. im Prozess um den Doppelmord von Altenstadt kam unerwartet. Das Gericht hat nun darauf reagiert und verändert den Ablauf.

Das kam auch für Jürgen Brinkmann, den Vizepräsidenten des Landgerichtes Memmingen, überraschend: Der Hauptangeklagte Patrick O. im Prozess um den Doppelmord von Altenstadt hatte bislang eisern geschwiegen und keinerlei Angaben gemacht. An diesem Donnerstag aber legte er nun doch in Form einer geschlossenen Einlassung ein Geständnis ab. Das wurde von einem seiner Rechtsanwälte verlesen. Patrick O. räumte demnach ein, seinen Vater und dessen Ehefrau getötet zu haben. Wie sich am Tag danach herausstellt, wird diese dann doch recht unerwartete Entwicklung Auswirkungen auf den Fortgang der Gerichtsverhandlung haben. 

Doppelmord in Altenstadt: Anwalt des Angeklagten will sich nicht äußern

Brinkmann selbst habe eine Minute nach Beginn des Prozesstermins am Donnerstag Bescheid bekommen, dass der Angeklagte Patrick O. sein Schweigen brechen möchte. "Niemand wusste das", sagt er. Sofort sei in den Gerichtssaal geeilt und informierte im Nachgang die an diesem Tag nicht anwesende Presse. Die Einlassung selbst war für unsere Redaktion nicht zu bekommen. Auch nicht über die Verteidigung des Angeklagten. Alexander Kühne, einer der beiden Rechtsanwälte von Patrick O., will auf Nachfrage kein "Statement" abgeben. 

Insofern kann auch Gerichtssprecher Brinkmann nur spekulieren, warum es nun doch zu den getätigten Angaben kam. Aus seiner Sicht aber passe der Inhalt der Einlassung in weiten Teilen mit den bisherigen Ergebnissen der Hauptverhandlung überein. Einzig eine Sache lässt die Kammer offenbar stutzig werden. So soll Patrick O. mitgeteilt haben, dass er seinen Vater nicht gewürgt, sondern weggestoßen habe. Karl O. soll danach leblos am Boden liegengeblieben sein. 

Gerichtsmediziner wird bei Prozess am Landgericht Memmingen noch mal aussagen

Um das zu verifizieren, wird der Ulmer Rechtsmediziner Sebastian Kunz, der bereits am Dienstag ausführlich über den mutmaßlichen Hergang der Tötung ausgesagt hatte,erneut in den Zeugenstand treten. Passieren soll das nicht wie geplant am 16. April. Dieser Termin fällt aus, weiter geht es laut Brinkmann am Donnerstag, 18. April. An diesem Tag soll Kunz eine Einschätzung abgeben, ob das, was der Hauptangeklagte nun preisgab, mit den festgestellten Verletzungen beim Getöteten in Einklang zu bringen ist. Im Fokus steht demnach eine Verletzung innen am Kehlkopf. Während die Ehefrau des Karl O. durch zahlreiche Messerstiche getötet wurde, ging Kunz laut seines Berichts bei Karl O. davon aus, dass dieser durch Ersticken starb. 

Die ebenfalls wegen Mordes angeklagte Ehefrau von Patrick O., Julia O., soll laut seiner Aussage an der Tat doch nicht direkt beteiligt gewesen sein, sondern währenddessen vor dem Haus gewartet haben. 

Lesen Sie dazu auch

Der weitere Fortgang des Prozesses verändere sich nicht, so der Gerichtssprecher. Demnach ist ein Urteil weiterhin am 2. Mai zu erwarten. 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.