Startseite
Icon Pfeil nach unten
Illertissen
Icon Pfeil nach unten

Altenstadt: Doppelmord von Altenstadt: Angeklagte legen Revision ein

Altenstadt

Doppelmord von Altenstadt: Angeklagte legen Revision ein

    • |
    Das Landgericht Memmingen hatte vergangene Woche ein Urteil beim Prozess um den Doppelmord in Altenstadt getroffen.
    Das Landgericht Memmingen hatte vergangene Woche ein Urteil beim Prozess um den Doppelmord in Altenstadt getroffen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Archivbild)

    Das Verfahren um den Mord an einem Ehepaar in Altenstadt könnte weitergehen. Die drei Angeklagten akzeptieren das Urteil des Landgerichts Memmingen nicht und legen Revision ein, wie ein Sprecher des Landesgerichts am Mittwoch mitteilte.

    Am Donnerstag, 2. Mai, hat die große Strafkammer des Landgerichts Memmingen im Verfahren wegen der Tötung eines Ehepaars in Altenstadt die drei Angeklagten im Sinne der Anklage für schuldig befunden und verurteilt. Das angeklagte Ehepaar, das aus dem Sohn und der Schwiegertochter des Ermordeten besteht, wurde jeweils wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der dritte Angeklagte, ein Freund des jüngeren Ehepaars, erhielt wegen Beihilfe hierzu eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Damit folgte die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Freund des Ehepaars hatte sich bereits zu Beginn umfassend geäußert. Er bestritt aber, von den Mordplänen gewusst zu haben. Der Sohn des getöteten Mannes hatte die Tat im Verlauf des Verfahrens gestanden und erklärt, seine Frau sei nicht beteiligt gewesen. Dieser Version glaubte das Gericht jedoch nicht.

    Mord an Ehepaar in Altenstadt: Angeklagte legen Revision ein

    Alle drei Angeklagten haben zwischenzeitlich gegen ihre Verurteilung Revision eingelegt. Falls die Verteidiger innerhalb der dafür vorgesehenen einmonatigen Frist die Revision begründen, wird der Bundesgerichtshof über sie entscheiden. Der Prozess am Landgericht Memmingen und das Urteil werden dabei ausschließlich auf Rechtsfehler überprüft. Es findet keine erneute Beweisaufnahme mit der Vernehmung von Zeuginnen und Zeugen sowie Sachverständigen statt.

    Der Bundesgerichtshof prüft damit etwa, ob das Landgericht Memmingen die richtigen Gesetze zutreffend angewandt hat - zum Beispiel, wenn ein Gesetz im maßgeblichen Zeitraum geändert wurde. Er prüft auch, ob die Beweise fehlerfrei gewürdigt hat.

    Bundesgerichtshof überprüft Urteil des Landgerichts Memmingen

    Falls das Revisionsgericht die Revision für begründet erachtet, wird das angefochtene Urteil aufgehoben. Das Verfahren wird dann zur erneuten Entscheidung, durch eine andere Kammer oder ein anderes Gericht zurückverwiesen. In bestimmten gesetzlich geregelten Einzelfällen kann das Revisionsgericht aber auch selbst eine Entscheidung treffen, die das Verfahren abschließt. (AZ)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden