Der Kellmünzer Marktgemeinderat hat eine Stellplatzsatzung verabschiedet. Kellmünzer Bauherren müssen demnach künftig zwei Stellplätze je Wohneinheit nachweisen. Die Stellplätze müssen auf dem Baugrundstück untergebracht werden. Stellflächen vor Garagen werden als Stellplätze anerkannt, wenn sie mindestens sechs Meter tief sind.
Kellmünz