Am südlichen Dietershofer Ortsrand ist der Bau von vier Einfamilienhäuser geplant. Das Problem: Sie liegen im Außenbereich, wo eigentlich nur privilegierte Bauvorhaben – in erster Linie land- und forstwirtschaftliche Betriebe – zulässig sind. Damit das Grundstück dennoch bebaut werden kann, hat der Bucher Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig eine Einbeziehungssatzung „Zur Halde“ beschlossen. Damit ist die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung der Häuser gesichert.
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