Er wollte in höherer Instanz eine Strafmilderung erreichen. Doch als unbegründet hat das Schöffengericht beim Landgericht Memmingen gestern die Berufung eines heute 23-Jährigen aus dem Landkreis Neu-Ulm verworfen, der wie berichtet Ende Dezember vom Amtsgericht Neu-Ulm wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden war.
Weißenhorn/Memmingen