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Weißenhorn: Hund beißt Hund in Weißenhorn: Frau fordert Geld vom anderen Halter

Weißenhorn

Hund beißt Hund in Weißenhorn: Frau fordert Geld vom anderen Halter

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    Zwei Hundehalter streiten vor Gericht wegen einer Beißattacke auf einem Feldweg bei Weißenhorn.
    Zwei Hundehalter streiten vor Gericht wegen einer Beißattacke auf einem Feldweg bei Weißenhorn. Foto: Sören Stache, dpa (Symbolfoto)

    Es hätte nicht viel gefehlt, und ihr Hund wäre gestorben. So schwer waren nach Angaben der Halterin die Bissverletzungen, die ein anderer Hund ihrem Liebling zugefügt hatte. In einer Tierklinik wurde der Vierbeiner erfolgreich behandelt, von dem Vorfall konnte er sich wieder erholen. Für die Behandlung musste die Hundehalterin 1875 Euro bezahlen. Das Geld hätte sie gerne wieder – und zwar vom Besitzer des anderen Hundes.

    Die Hundeattacke, geschehen im April 2020 auf einem Feldweg bei Weißenhorn, beschäftigt nun das Amtsgericht Neu-Ulm. Bei einer Güteverhandlung stellten die beiden Hundehalter am Donnerstag ihren Standpunkt dar. Die Frau hat den Vorfall allerdings gar nicht selbst miterlebt, ihre Eltern hatten ihren und einen weiteren Hund an dem Tag ausgeführt. Der andere Mann war allein mit seinen beiden Hunden unterwegs.

    Der Hund, der gebissen wurde, war nicht angeleint

    Unbestritten ist, dass der später gebissene Hund nicht angeleint war und auf die anderen beiden Hunde zulief. Über das, was danach passierte, gehen die Schilderungen jedoch weit auseinander. Nach Darstellung der Halterin suchte der verspielte Hund den Kontakt zu den anderen Vierbeinern, doch die ließen sich das nicht gefallen und einer biss dann zu. Der Beklagte hingegen sagte, der andere Hund sei so schnell hergerannt, dass seine Begleiter dies als Angriff interpretierten und ihr Herrchen beschützen wollten.

    Ihre Hunde seien immer so erzogen worden, dass sie familienfähig seien, betonte die 28-Jährige. „Wir haben auch ein kleines Kind zuhause.“ Sie warf dem Mann vor, falsch auf den herannahenden Hund reagiert zu haben. „Wenn ein Hund auf mich zukommt, dann nehme ich meine beiden Hunde an die Hüfte, dann kommen die mit dem Maul nicht mehr an den anderen ran“, sagte sie. Doch seine Hunde hätten ein Defizit und seien gefährlich.

    Der Beklagte bestreitet, dass seine Hunde gefährlich seien

    Das wollte der Beklagte so nicht stehen lassen. „Meine Hunde sind den ganzen Tag in meinem Laden und laufen frei herum. Da ist noch nie etwas passiert“, sagte er. Er habe seine Hunde in der Situation auf dem Feldweg sehr wohl an sich herangezogen, aber der andere sei plötzlich herangeschossen – und habe überhaupt nicht mehr auf den Vater der Klägerin gehört. Er könne nicht verstehen, warum der Vater den Hund überhaupt abgeleint habe, obwohl er nicht die Bezugsperson des Tieres ist, sagte er.

    Dass der Hund nicht angeleint war, spielt aus Sicht der Richterin eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung des Falles. Der andere Tierhalter könne aufgrund dieser Tatsache nicht zu 100 Prozent haften. Sie hielt es für angebracht, dass sich die Parteien auf eine Aufteilung der Behandlungskosten einigen. Der Beklagte und sein Anwalt signalisierten die Bereitschaft, 50 Prozent zu übernehmen, doch das akzeptierten die Klägerin und ihr Anwalt nicht. Auf eine Zeugenaussage der Eltern der 28-Jährigen wollte die Richterin an dem Tag pandemiebedingt verzichten. In dem kleinen Saal, in dem neben den Beteiligten noch zwei Zuhörer saßen, sollten sich unter den derzeitigen Bedingungen nicht noch mehr Menschen aufhalten, sagte sie und vertagte die weitere Verhandlung. Weitere Zeugen gab es nicht.

    Polizei und Ordnungsamt in Weißenhorn wurden über den Vorfall informiert

    Im Gespräch mit unserer Redaktion verweisen die Eltern der Hundehalterin auf andere Vorfälle, die es schon mit den Hunden des anderen Mannes gegeben habe. Polizei und Ordnungsamt seien darüber informiert. Ferner berichten sie, dass der Mann den Kampf der Hunde sogar gefilmt habe und immer wieder damit prahle, wie gut er seine Tiere im Griff habe. Auf Facebook mache er keinen Hehl daraus, wie scharf seine Hunde seien.

    Der Beklagte wiederum berichtet, dass eine Hundeführerin der Polizei nach dem Vorfall bei ihm war und seine Haustiere begutachtet habe. Sie habe aber nichts zu beanstanden gehabt.

    Nach Auffassung des Gerichts ist es eventuell erforderlich, noch ein Gutachten von einem Hundepsychologen über das Verhalten der beteiligten Tiere einzuholen. Dieses könnte bis zum nächsten Verhandlungstermin angefertigt werden.

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