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Vöhringen: Schwarzfischern in Vöhringen auf der Spur

Vöhringen

Schwarzfischern in Vöhringen auf der Spur

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    Der See an der Grünen Lunge ist ein beliebter <b>Treffpunkt für Angler. </b>
    Der See an der Grünen Lunge ist ein beliebter <b>Treffpunkt für Angler. </b> Foto: Balken

    Um dieses Amt reißt sich in einem Fischereiverein wohl kaum jemand. Denn wer in der Gewässeraufsicht tätig ist, braucht umfassende Kenntnisse in Fisch- und Rechtskunde. Und dieses Wissen muss in vielen Lehrgängen angeeignet und ausgebaut werden, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Aber mit dem Wissen allein ist es nicht getan. Zu diesem Amt gehört auch die regelmäßige Visite an Flüssen und Seen, um nach möglichen Sündern Ausschau zu halten. Da stehen an erster Stelle Schwarzfischer auf der Liste, aber auch Angler, die sich nicht an Fangquoten halten oder das Schonmaß eines Fisches missachten. Heike Schlecker ist seit acht Jahren die Fachfrau für die Gewässeraufsicht bei der Fischereigemeinschaft Vöhringen. „Ich mache das gerne“, sagt die passionierte Anglerin. Denn eine gesunde Umwelt ist ihr ein Anliegen.

    Wer angelt, muss sich an viele Vorgaben halten

    Es ist 18 Uhr. Heike Schlecker rauscht mit ihrem Wagen heran, nimmt aus dem Kofferraum einen kleinen Rucksack und überprüft den Inhalt. Maßband, Notizbuch, Taschenlampe, Ausweis und Handy – alles ist da. Schnell steckt sie sich noch die kleine Plakette an, die sie als Fischereiaufsicht ausweist. Dann macht sie sich auf den Weg. Es geht zuerst an den See der sogenannten Grünen Lunge – einem Naherholungsgebiet am Vöhringer Stadtrand. „Eigentlich sollte man bei diesen Kontrollgängen immer zu zweit sein, schon aus Sicherheitsgründen. Aber im Augenblick ist es lange hell und da geht es auch mal solo.“

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    Schleckers Aufgabe ist es, an den Ufern von Iller und den Seen, die vom Verein gepachtet wurden, nach dem Rechten zu sehen. Gibt es Schwarzfischer? Hinterlassen die Vereinsmitglieder saubere Plätze, an denen sie gefischt haben? Haben sie ihr Fangbuch parat, in das eingetragen werden muss, was aus dem Gewässer gezogen wird? Was die energische Frau tun muss, wenn sie einen Schwarzfischer ertappt, erfordert Mut, Rechtssicherheit und Durchsetzungsvermögen. Schon bei einem Verdacht auf Unregelmäßigkeiten, hat Schlecker das Recht, Personalien aufzunehmen und nachzuprüfen, ob die Person einen gültigen Angelschein besitzt und auch, ob ein Erlaubnisschein vorhanden ist. Sie darf im Verdachtsfall auch die Taschen des wilden Anglers durchsuchen und notfalls den Angelschein einziehen.

    Schwarzfischern fühlt sie auf den Zahn

    Ob sie Angst bei diesen Vorhaben hat? „Nein, hab’ ich nicht. Ich versuche es mit Diplomatie, aber man muss sich auch Respekt verschaffen können.“ Wird jemand renitent, ist Schluss mit lustig – dann holt Schlecker die Polizei. Meistens gehe es in ihrem Revier aber rechtens zu. Die Fischer hielten sich an die Regeln. „Die sind im Freistaat Bayern sehr streng“, sagt sie. Denn Schwarzangeln ist kein Kavaliersdelikt. „Wenn jemand an Fließgewässern einen Fisch an Land zieht, dann ist das Wilderei, denn Flüsse befinden sich in staatlichem Eigentum. Wer aus Seen Fische ohne Erlaubnis herausholt, begeht Fischdiebstahl. Da wird genau unterschieden“, weiß Schlecker.

    Auch für Vereinsmitglieder gelten strenge Regeln. Der Angelschein ist in jedem Fall Voraussetzung dafür, dass man überhaupt die Angel auswerfen darf. Erlaubnisscheine gelten ebenso für Mitglieder des Vereins. „Nicht jeder Fischer bei uns kann überall angeln.“ So gibt es diese Scheine für die Iller oder für verschiedene Seen, wie den an der Grünen Lunge, den Vöhringer See im Naherholungsgebiet auf der Höhe von Illerzell und auch den Waldbaggersee.

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    Im Grunde ist Schlecker zufrieden mit ihren Vereinskameraden. „Wir haben 100 aktive Fischer. Aber schwarze Schafe gibt es hin und wieder überall“, sagt sie und lacht. Die Mitglieder der Fischereigemeinschaft müssen sich an eine Gewässerordnung halten. Ein Beispiel: Ein Hecht darf nur aus dem Wasser gezogen werden, wenn er mindestens 60 Zentimeter lang ist. Das ist das Schonmaß. Ist er kleiner, muss er zurück ins Wasser.

    Zur Ausrüstung eines Anglers gehört neben der Angel auch ein Maßband, am besten noch eine Waage und ein Kescher. „Man soll Fische nicht quälen“, sagt Schlecker, deshalb müsse dieses sackartige Netz her, um den Fisch aus dem Wasser zu holen. „Und was ganz wichtig ist: Ein Fischer muss sein Fangbuch mit sich führen.“ Theoretisch darf ein Vereinsangler in Vöhringen pro Tag drei Forellen aus der Iller holen, an den Seen dürfen es zwei Karpfen, zwei Schleie und ein Raubfisch wie ein Hecht sein. „Aber so viel Anglerglück hat wohl niemand an einem Tag.“

    Gewässeraufsicht: Kontrolle an den Wochenenden und unter der Woche

    Nach so viel Theorie setzt Schlecker ihren Kontrollgang fort. Plötzlich stutzt sie – sie hat einen toten Karpfen am Rand des Sees entdeckt. Beherzt packt sie ihn an, „der ist zwei Tage tot“, stellt Schlecker fest. Mario Schramm, Zweiter Vorsitzender der Fischereigemeinschaft, kommt mit einer Plastiktüte in der Hand vorbei. Vorsitzender Patrick Kastler wartet in der Fischerhütte. Dort betrachtet er den Karpfen mit Kennerblick. Aber woran der Fisch verendet ist, kann auch er nicht sagen.

    Langsam geht für Heike Schlecker ein langer Tag zu Ende. Ihre Aufgabe als Fischereiaufsicht nimmt sie nicht nur an Wochenenden, sondern auch unter der Woche wahr – dann geht sie auf „Streife“, wenn sie ihre hauptberufliche Arbeit beendet hat.

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