Der kuriose Corona-Fall am Illertal-Gymnasium (IGV) in Vöhringen beschäftigt weiterhin die Behörden. Nachdem ein Lehrer positiv auf Covid-19 getestet wurde, musste die gesamte Klasse in Quarantäne. Bei Schülern, die im benachbarten Illerrieden im Alb-Donau-Kreis wohnen, hat die zuständige örtliche Behörde die häusliche Quarantäne gleich wieder aufgehoben. Schüler aus derselben Klasse, die im Landkreis Neu-Ulm wohnen, müssen aber noch zuhause bleiben. Ein Vater eines betroffenen Schülers aus Illerrieden stellte daraufhin einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Augsburg. Eine Entscheidung darüber ist am Freitag gefallen. Auch das Neu-Ulmer Landratsamt äußerte sich zum Fall.
Wie Richard Wiedemann, Sprecher und Richter am Verwaltungsgericht Augsburg, auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt, wurde der Eilantrag abgelehnt. Der Schulbesuch für die Schüler aus Illerrieden bleibt somit weiter untersagt. Das zuständige Neu-Ulmer Gesundheitsamt habe entsprechend den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) gehandelt.
Verwaltungsgericht über Quarantäne-Entscheidung an Illertal-Gymnasium: "nicht zu beanstanden“
Ausschlaggebend sei der lange Kontakt der Schüler mit dem positiv getesteten Lehrer gewesen. Der Unterricht habe über eine Doppelstunde hinweg stattgefunden. Dass diese dabei, wie zu dem Zeitpunkt noch für alle Schüler in Bayern Pflicht, eine Maske trugen, werde bei der Beurteilung der Entscheidung weniger gewichtet als die Dauer des Kontaktes. „Somit ist es durchaus gerechtfertigt, den Schulbesuch zu untersagen“, erklärt Richter Wiedemann. „Die Entscheidung des Landratsamtes ist nicht zu beanstanden.“
Bei der Entscheidung des Gerichts sei zu berücksichtigen, dass aufgrund des Eilantrags lediglich die schulische, nicht aber die häusliche Quarantäne behandelt wurde. Warum also, wie berichtet, vier Schüler, die in Illerrieden im benachbarten Alb-Donau-Kreis wohnen, wieder aus der häuslichen Quarantäne entlassen wurden, Schüler aus derselben Klasse, die im Kreis Neu-Ulm leben, aber weiterhin zuhause bleiben müssen, sei für die zuständige Kammer nicht relevant gewesen. Darüber müsse das entsprechende Gesundheitsamt Auskunft geben, so der Verwaltungsrichter.
Neu-Ulmer Gesundheitsamt hat sich an RKI-Vorgaben gehalten
Das Neu-Ulmer Landratsamt habe sich – wie vom Verwaltungsgericht bestätigt – bei seiner Entscheidung, die gesamte Klasse als Kontaktperson der Kategorie eins einzustufen und sie damit für zwei Wochen in Quarantäne zu schicken, an den Vorgaben des RKI orientiert, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme.
Die Aerosole des corona-positiv getesteten Lehrers hätten sich demnach auch über eine größere Entfernung von mehr als 1,50 Meter verteilen können. Zudem habe sich die Schulklasse für länger als 30 Minuten zusammen mit dem Lehrer im Raum aufgehalten. Auch das Tragen der Maske würde daran nichts ändern. Das sehe auch das RKI so, erklärt das Landratsamt.
Der Kreisbehörde sei durchaus bewusst, dass Quarantäne-Anordnungen einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen bedeuten. Deshalb werde damit auch sensibel umgegangen. Beim vorliegenden Fall sei aber auch das aktuelle Infektionsgeschehen im Landkreis Neu-Ulm zu berücksichtigen gewesen. Die dabei relevante Sieben-Tage-Inzidenz habe in der vergangenen Woche an einigen Tagen den Frühwarnwert von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten, lag zeitweise bei einem Wert von über 40. „Aus präventiven und vorsorglichen Überlegungen heraus“ habe sich das Gesundheitsamt für ein „vorausschauendes und vorsichtiges Vorgehen“ entschieden.
Auch Illerrieden hat sich an die RKI-Vorgaben gehalten
Allerdings seien auch im Fall der vier wieder aus der Quarantäne entlassenen Schüler, die in Illerrieden wohnen, die Vorgaben des RKI seitens der dafür zuständigen örtlichen Polizeibehörde angewandt worden, wie der dortige Bürgermeister Jens Kaiser unserer Redaktion mitteilte. Dass hier nicht das für den Alb-Donau-Kreis zuständige Ulmer Gesundheitsamt die Einstufung vorgenommen hat, liegt an einer aktuell geltenden Arbeitsteilung, erklärt Bernd Weltin, Sprecher des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis.
Das Ulmer Gesundheitsamt konzentriere sich auf das Ausbruchsgeschehen – also Fälle, wo der positive Corona-Fall aufgetreten ist. Städte und Gemeinden kümmern sich lediglich um die Einzelfälle, bei denen die Kontakte nachzuverfolgen sind. Im Falle des Schülers aus Illerrieden, der das Illertal-Gymnasium besucht, war demnach die Gemeinde Illerrieden in der Kontaktpersonennachverfolgung tätig. Deren Einzelfalleinschätzung habe dazu geführt, den Schüler nicht als Kontaktperson ersten Grades einzustufen.
Der Entscheidung habe unter anderem die Tatsache zugrunde gelegen, dass zum Zeitpunkt der Feststellung des Covid-19-Falles des Lehrers das Tragen einer Maske im Unterricht verpflichtend war. Für das Neu-Ulmer Gesundheitsamt reichte dieses Kriterium zwar nicht aus, aus Sicht des Ulmer Gesundheitsamts gebe es an der Entscheidung der Gemeinde Illerrieden aber dennoch nichts zu beanstanden.
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