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Vöhringen/Neu-Ulm: Quarantäne - ja oder nein? Dieser Corona-Fall ist kurios

Vöhringen/Neu-Ulm

Quarantäne - ja oder nein? Dieser Corona-Fall ist kurios

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    Ein Corona-Fall am Illertal-Gymnasium in Vöhringen beschäftigt die Behörden.
    Ein Corona-Fall am Illertal-Gymnasium in Vöhringen beschäftigt die Behörden. Foto: Symbolbild: dpa

    Dass der bayerische Landkreis Neu-Ulm mit seiner Nähe zum Land Baden-Württemberg in der Corona-Krise eine Sonderrolle einnimmt, durften schon viele erfahren: Gastronomen, Einzelhändler sowie Schüler und Lehrer. Kuriose Blüten treibt derzeit ein aktueller Corona-Fall an einer Schule in Vöhringen. Regina Beutler, die dortige Rektorin, würde gerne darüber lachen, zum Lachen ist ihr aber nicht zumute. Der betroffene Bürgermeister aus dem benachbarten Alb-Donau-Kreis spricht von einer „unglücklichen“ Konstellation.

    Bei einer routinemäßigen Testung im Illertal-Gymnasium in Vöhringen wurde bei einem Lehrer Covid-19 nachgewiesen, eine komplette Klasse mit 18 Schülern wurde auf Geheiß des Neu-Ulmer Gesundheitsamtes für zwei Wochen in Quarantäne geschickt. Sie gelten seit vergangenem Donnerstag für die Behörde als Kontaktperson der Kategorie eins, was bedeutet, dass sie weder in die Schule gehen noch die eigenen vier Wände daheim verlassen dürfen.

    Gemeinde entscheidet: Schüler aus Illerrieden dürfen häusliche Quarantäne wieder verlassen

    Doch während Schüler, die im Kreis Neu-Ulm leben, noch immer zuhause bleiben müssen, durften vier Schüler derselben Klasse schon am Tag danach wieder die eigenen vier Wände verlassen. Der Grund: Sie wohnen in Illerrieden im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis und wurden nach einer Einzelfall-Betrachtung der dafür zuständigen örtlichen Polizeibehörde, also der Gemeinde Illerrieden, nicht mehr als Kontaktperson der Kategorie eins, sondern lediglich der Kategorie zwei eingestuft. Die Folge: Sie durften die häusliche Quarantäne verlassen.

    „Die Quarantäne ist ein radikaler Einschnitt in die Grundrechte“, erläutert Illerriedens Bürgermeister Jens Kaiser das Vorgehen. Man habe daher sofort nach Bekanntwerden des Falls alle Beteiligten angehört: die Schüler, deren Eltern, den Lehrer und auch die Schule. Die Klassenräume seien durchgehend gelüftet, die Mindestensabstände eingehalten worden. Das gehe auch aus dem Sitzplan mit den fest einzuhaltenden Sitzplätzen hervor. Auch hätten – wie es zu diesem Zeitpunkt noch für alle Schüler in Bayern Pflicht war – die besagten Schüler am Platz eine Maske getragen. Kurzum, die Gemeinde kam zum Entschluss: Die Quarantäne muss aufgehoben werden.

    Am Illertal-Gymnasium in Vöhringen herrscht "Verwirrung"

    Die besagten vier Schüler wollten Anfang der Woche auch gleich wieder in die Schule. Das sorgte bei den Anwesenden für „Verwirrung“, wie Schulleiterin Regina Beutler berichtet. Nach Rücksprache mit dem Neu-Ulmer Gesundheitsamt seien die Schüler gleich wieder nach Hause geschickt worden. Das sorgte wiederum für Ärger bei den Eltern, die das nicht verstehen konnten. Beutler spricht von einem „Hickhack“ und einem „Kuriosum“, das sie einen ganzen Tag beschäftigt habe. Dabei habe sie derzeit genug anderes zu tun. "Die Schule ist das kleinste Rädchen, wir sind dem Gesundheitsamt unterstellt", sagt sie.

    Ein Vater der vier betroffenen Schüler hat beim Verwaltungsgericht Augsburg derweil einen Eilantrag gestellt, dass sein Sohn baldmöglichst und noch vor dem eigentlichen Ende der Schul-Quarantäne am 30. September wieder den Unterricht vor Ort im Klassenzimmer besuchen darf. Laut Gericht soll eine Entscheidung darüber aber erst am Freitag fallen.

    Vater aus Illerrieden legt Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landratsamt Neu-Ulm ein

    Eigentlich aufmerksam machen wollte der besagte Vater, der in Illerrieden im Alb-Donau-Kreis wohnt, aber auf ein anderes Problem, weswegen er beim Landratsamt Neu-Ulm bereits eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter des Gesundheitsamtes eingereicht hat.

    Im Zuge des Corona-Falls in der Klasse seines Sohnes musste der Zwölfjährige sich am Landratsamt in Neu-Ulm testen lassen. Die dortigen Vorkehrungen mit Blick auf den einzuhaltenden Mindestabend seien seiner Ansicht nach aber unzureichend gewesen, so der Vater des Jungen. Seitens der Gesundheitsbehörde würden keinerlei bauliche noch personelle Maßnahmen getroffen, um eine mögliche Infektion mit Covid-19 zu verhindern. Auch sei der Test nicht nach den Richtlinien des Robert-Koch-Institutes (RKI) durchgeführt worden, schreibt der Familienvater in einem Brief an Landrat Thorsten Freudenberger (CSU), der unserer Redaktion vorliegt.

    Das Landratsamt Neu-Ulm bestätigt zwar den Eingang der Beschwerde, der Sachverhalt solcher Dienstaufsichtsbeschwerden werde aber generell intern behandelt. Lediglich der Beschwerdeführer bekomme eine schriftliche Antwort, heißt es.

    Landratsamt Neu-Ulm verweist auf die ausstehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg

    Offen bleibt in der gesamten Angelegenheit aber die Frage, warum bei den im Kreis Neu-Ulm wohnenden Schülern das Neu-Ulmer Gesundheitsamt bei der Einstufung der Quarantäne zu einem anderen Ergebnis kam als die Gemeinde Illerrieden, die bei ihrer Einschätzung nach eigenen Angaben die Vorgaben des RKI berücksichtigt hat, was aber angeblich auch das Neu-Ulmer Gesundheitsamt macht.

    Das Landratsamt Neu-Ulm verwies auf Anfrage unserer Redaktion diesbezüglich auf die noch ausstehende Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts. Solange hierüber nicht entschieden wurde, werde man sich hierzu nicht äußern.

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    Hier bieten wir eine Übersicht dazu, wo sich in der Region Schulklassen in Quarantäne befinden.

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