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Vöhringen/Neu-Ulm: Kurioser Corona-Fall am Gymnasium in Vöhringen: So hat das Gericht entschieden

Vöhringen/Neu-Ulm

Kurioser Corona-Fall am Gymnasium in Vöhringen: So hat das Gericht entschieden

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    Das Verwaltungsgericht Augsburg beschäftigte sich mit einem Corona-Fall am Illertal-Gymnasium in Vöhringen.
    Das Verwaltungsgericht Augsburg beschäftigte sich mit einem Corona-Fall am Illertal-Gymnasium in Vöhringen. Foto: Claudia Hamburger (Symbolbild)

    Kuriose Blüten treibt derzeit, wie berichtet, ein Corona-Fall am Illertal-Gymnasium in Vöhringen (IGV). Ein Lehrer wird positiv auf Covid-19 getestet, die gesamte Klasse muss in Quarantäne. Bei Schülern, die im benachbarten Illerrieden im Alb-Donau-Kreis wohnen, hat die zuständige örtliche Behörde die häusliche Quarantäne gleich wieder aufgehoben. Schüler aus derselben Klasse, die im Landkreis Neu-Ulm wohnen, müssen aber noch zuhause bleiben. Ein Vater eines betroffenen Schülers aus Illerrieden im Alb-Donau-Kreis stellte daraufhin einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Augsburg, dass die schulische Quarantäne sofort beendet werden solle. Jetzt ist hierüber eine Entscheidung gefallen.

    Wie Richard Wiedemann, Sprecher und Richter am Verwaltungsgericht Augsburg, auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt, wurde der Eilantrag abgelehnt. Der Schulbesuch für die Schüler aus Illerrieden bleibt somit weiter untersagt. Das zuständige Neu-Ulmer Gesundheitsamt habe entsprechend den Vorgaben des Robert-Koch-Institus (RKI) gehandelt.

    Corona-Fall in Vöhringen: Darum wird der Eilantrag eines Vaters aus Illerrieden abgelehnt

    Ausschlaggebend sei der lange Kontakt der Schüler mit dem positiv getesteten Lehrers gewesen. Der Unterricht habe über eine Doppelstunde hinweg stattgefunden. Dass diese dabei, wie zu dem Zeitpunkt noch für alle Schüler in Bayern Pflicht, eine Maske trugen, werde bei der Beurteilung der Entscheidung weniger gewichtet als die Dauer des Kontaktes. "Somit ist es durchaus gerechtfertigt, den Schulbesuch zu untersagen", erklärt Richter Wiedemann. "Die Entscheidung des Landratsamtes ist nicht zu beanstanden."

    Bei der Entscheidung des Gerichts sei zu berücksichtigen, dass aufgrund des Eilantrags lediglich die schulische, nicht aber die häusliche Quarantäne behandelt wurde. Warum also, wie berichtet, vier Schüler, die in Illerrieden im benachbarten Alb-Donau-Kreis wohnen, wieder aus der häuslichen Quarantäne entlassen wurden, Schüler aus derselben Klasse, die im Kreis Neu-Ulm leben, aber weiterhin zuhause bleiben müssen, sei für die zuständige Kammer nicht relevant gewesen. Darüber müsse das entsprechende Gesundheitsamt Auskunft geben, so der Verwaltungsrichter.

    Vom Landratsamt Neu-Ulm soll hierzu noch eine Stellungnahme folgen, wie eine Sprecherin auf Anfrage unserer Redaktion am Freitagvormittag sagte.

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