Masern und Impfpflicht beschäftigen in steigendem Maße die Öffentlichkeit. Anlass sind zunehmende Fälle der Krankheit, die – wie mehrere Experten betonen – mehr als eine harmlose Kinderkrankheit ist. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat sich daher für eine Impfpflicht in Kindertagesstätten ausgesprochen, denn eine solche gibt es in Deutschland nicht. Im Land Brandenburg gibt es bereits eine gesetzlich vorgeschriebene Impfung gegen Masern. In anderen europäischen Ländern geht man sogar noch weiter: Bei der Einschulung muss der Impfschutz gegen Masern nachgewiesen werden.
Jetzt hat die Vöhringer Evangelische Gemeinde als Träger der Kita „Kinderhaus Arche“ einen Schritt unternommen. Zum neuen Kindergartenjahr 2019/2020 werden nur noch Kinder aufgenommen, die gegen Masern geimpft sind oder deren Eltern sich verpflichten, diesen Impfschutz für ihre Kinder in einem bestimmten Zeitraum zu erwerben. Das hat auf Anfrage Pfarrer Jochen Teuffel bestätigt.
Über die Gefahren einer Masern-Infektion
Er begründet die Entscheidung mit Hinweis auf die besonderen Gefahren bei einer Masern-Infektion. „Wir als Träger der Arche haben sowohl für die zu betreuenden Kinder als auch für unser Personal eine Fürsorgepflicht, wir müssen in unserer Einrichtung beide Gruppen – also Kinder und Erwachsene – vor vermeidbaren Infektionskrankheiten schützen.“
Der Vöhringer Kinderarzt Markus Gauer beschreibt Masern „als eine der ansteckendsten Krankheiten.“ Auch nur ein kurzer Aufenthalt bei einer an Masern erkrankten Person führe für nicht-geimpfte Personen zur Ansteckung. Die Übertragung könne durch Niesen oder Husten geschehen, wenn Tröpfchen in die Luft gelangen. Es könne zu schweren Verläufen kommen mit Bewusstseinsstörungen oder Krampfanfällen. Auch bleibende Schäden könnten nicht ausgeschlossen werden, die manchmal auch erst nach einer Reihe von Jahren auftreten könnten.
Gauer macht deutlich, dass vor dem Masernschutz durch Impfen rund eine Million Menschen weltweit an Masern gestroben sind. Mit einer Impfung allein im Alter zwischen elf und 14 Monaten sei es indessen nicht getan. Eine zweite Impfung sei nötig, um einen 99-prozentigen Schutz zu erreichen. Dass sich die Vöhringer Arche zu dieser Maßnahme entschlossen hat, begrüßt der Mediziner.
Wie es andere Kitas in Vöhringen damit halten
Unsere Redaktion fragte bei den Vöhringer Kindertagesstätten nach, wie sie es mit dem Impfschutz halten. Die Leiterin der AWO-Kita Rappelkiste, Carola Seeberger, erklärt, dass von Eltern, die ihre Kinder in der Einrichtung betreuen lassen wollen, eine ärztlich bestätigte Impfberatung vorgelegt werden muss.
So handhabt es auch die Kita St. Michael. Träger ist die Katholische Kirchenstiftung. „Impfberatung muss nachgewiesen und im sogenannten Vorsorgeheft auch festgehalten sein“, sagt Leiterin Alexandra Kreutner-Holl. Sollte ein Kind an Masern erkranken, sei es vom Besuch der KiTa ausgeschlossen. Die Regelung des Beratungsnachweises ist übrigens den Kitas gesetzlich vorgeschrieben.
In Vöhringen gibt es noch drei weitere Kindertagesstätten, deren Träger die Stadt Vöhringen ist. Das sind die Kita Nord, die Pusteblume in Illerzell und die Kita St. Martin in Illerberg.
Wie man dort künftig beim Impfschutz vorgehen will, ist noch nicht bekannt. Im Rathaus war am Dienstag dazu niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.
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