Die Liebe hielt nicht lange. Bereits eineinhalb Jahre nach der Hochzeit reichte der 31-jährige Arbeiter Hans B. (Namen geändert) aus einer Gemeinde im südlichen Landkreis die Scheidung ein. So etwas kommt öfter vor. In diesem Fall aber ging es um mehr, denn seine Frau ist Russin. Sie darf in Deutschland nur dauerhaft leben, wenn die Ehe mindestens drei Jahre hält. Prompt widerrief das Ausländeramt die bis 2017 befristete Aufenthaltserlaubnis von Maria B.. Nachdem ihr Widerspruch vom Landratsamt abgelehnt wurde, klagte sie vor dem Verwaltungsgericht: Sie will unbedingt in
Verwaltungsgericht