Startseite
Icon Pfeil nach unten
Illertissen
Icon Pfeil nach unten

Vergewaltigungen im Unterallgäu: Vergewaltigung: Verteidigung von Ali A. lehnt Urteil ab

Vergewaltigungen im Unterallgäu

Vergewaltigung: Verteidigung von Ali A. lehnt Urteil ab

    • |
    Nach dem Urteil im Prozess um die sexuellen Übergriffe auf Frauen in Babenhausen und Egg an der Günz kehrt offenbar keine Ruhe ein.
    Nach dem Urteil im Prozess um die sexuellen Übergriffe auf Frauen in Babenhausen und Egg an der Günz kehrt offenbar keine Ruhe ein. Foto: Ralf Lienert (Archivbild)

    Nach dem Urteil im Prozess um die sexuellen Übergriffe auf Frauen in Babenhausen und Egg an der Günz kehrt offenbar keine Ruhe ein: Die Verteidigung geht in Revision. Das heißt, sie wendet ein Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung an.

    Verteidigung von Ali A. geht nach Vergewaltigungs-Urteil in Revision

    Wie berichtet, war der Täter Ali A. Anfang Oktober wegen zweier Vergewaltigungen, einer sexuellen Nötigung und Körperverletzungen zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Zudem behält sich das Gericht vor, im Anschluss an die Haft eine Sicherungsverwahrung anzuordnen, sagte Richter Christian Liebhart während der Urteilsverkündung. Zudem muss Ali A. 15.000 Euro Schmerzensgeld an eines der Opfer bezahlen.

    Wie ein Pressesprecher des Landgerichts Memmingen nun auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilt, hat die Verteidigung Revision eingelegt. Da die Große Strafkammer des Landgerichts das Strafverfahren in erster Instanz führte, geht der Fall nun weiter an den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dieser wird das Urteil laut Pressesprecher auf Verfahrens- und Rechtsfehler hin prüfen.

    Der BGH kontrolliert also, ob das Urteil der vorherigen Instanz ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Die tatsächlichen Umstände der Fälle werden dabei nicht noch einmal untersucht, es kommt zu keiner neuen Beweisaufnahme. Ein Revisionsverfahren läuft meist schriftlich ab.

    Vergewaltigungen im Unterallgäu: Was passiert, wenn der BGH das Urteil aufhebt?

    Dem Pressesprecher zufolge gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten, wie es dann weitergehen könnte. Liegen tatsächlich Verfahrens- oder Rechtsfehler vor, könne der BGH der Revision stattgeben und somit das Urteil teilweise oder vollständig aufheben. Dann käme es zu einer Zurückweisung an das Landgericht in Memmingen, die Fälle würden erneut aufgerollt.

    Die Verhandlung fände dann aber nicht wieder vor der Ersten Strafkammer statt. Denn es dürften nicht dieselben Richter sein, welche die neue Entscheidung treffen. Die zweite Möglichkeit wäre, dass der BGH die Revision für unbegründet hält und diese verwirft.

    Den Bericht über die Urteilsverkündung lesen Sie hier: Vergewaltigungen im Unterallgäu: 14 Jahre Haft für Ali A.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden