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Verbrechen: Fall Karolina: Die Erinnerung an den Kindsmord ist noch immer wach

Verbrechen

Fall Karolina: Die Erinnerung an den Kindsmord ist noch immer wach

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    Mehmet Akul hat das dreijährige Mädchen bestialisch misshandelt.
    Mehmet Akul hat das dreijährige Mädchen bestialisch misshandelt.

    Weißenhorn Das neue Jahr ist noch keine fünf Tage alt, da erschüttert ein grausames und abscheuliches Verbrechen den Landkreis Neu-Ulm und sorgt später bundesweit für Schlagzeilen: Einen Tag vor Heiligdreikönig stirbt ein drei Jahre altes Mädchen nach einem grausamen Martyrium, das selbst erfahrene Ermittler der Polizei und Juristen schockiert. In diesen Tagen jährt sich zum zehnten Mal der Mord an dem kleinen Kind, das nach wochenlanger Folter durch einen drogenabhängigen Gewohnheitsverbrecher stirbt, während die Mutter bei den Torturen zusieht und sogar noch bei den Quälereien hilft.

    Es ist der 5. Januar 2004, als das zunächst unbekannte und kahl geschorene Mädchen sterbend auf einer Damentoilette in der Weißenhorner Stiftungsklinik entdeckt wird. Wenige Stunden später stirbt die Dreijährige in der Kinderklinik Memmingen. Das mysteriöse Verbrechen gibt der Polizei tagelang Rätsel auf, weil die Identität des Kindes unklar ist. Sicher ist nur: Das Mädchen muss einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen sein, weil sein Körper von Verletzungen übersät ist. Schnell wird klar: Die Mutter des Mädchens muss irgendetwas mit der Tat zu tun haben, weil bei der Polizei keine Vermisstenmeldung eingeht.

    Auf der Flucht in Brindisi verhaftet

    Tage später nimmt die Polizei in der italienischen Hafenstadt Brindisi die 24-jährige Polin Zaneta Copic und deren 31 Jahre alten türkischen Freund Mehmet Akul fest, als beide in die Türkei fliehen wollen. Beide stehen unter dringendem Verdacht, in einem Einfamilienhaus am Ende der Von-Thürheim-Straße im Weißenhorner Stadtteil Biberachzell die kleine Karolina misshandelt und totgeschlagen zu haben. Bei der Polizei hat die Klärung des Falles Erleichterung, im Landkreis Bestürzung ausgelöst.

    Der Türke und die Polin, beide arbeitslos und wegen Drogendelikten vorbestraft, hatten sich erst seit rund einem Monat gekannt. Das Kind war der neuen Beziehung im Weg und musste deshalb sterben. Mehmet Akul, der im Pfaffenhofer Ortsteil Erbishofen aufgewachsen ist, soll – so ergeben die Ermittlungen – das Kind von Anfang an gehasst haben, weshalb er es mit unvorstellbarer Grausamkeit tagelang auf die übelste Art folterte.

    Die Ermittlungen ergeben, dass er dem Kind mit Faustschlägen, einer Eisenstange und einem Messer die schlimmsten Verletzungen beigebracht hat. Überall auf dem kleinen Körper vergießt der Zwei-Zentner-Mann heißes, flüssiges Plastik, duscht das Kind mit siedend heißem Wasser, stellt es bei Eiseskälte auf die Terrasse des Hauses, drückt brennende Zigarettenkippen auf ihrem kleinen Körper aus und schlägt es mit seinen großen Händen mehrfach aus nichtigem Anlass gegen Tische, Schränke und Wände. Bei einigen der Torturen hält die Mutter ihr Kind fest, damit es vor seinem Peiniger nicht fliehen kann. Statt Hilfe zu holen, schaut sie tatenlos zu, wie ihr neuer Lebensgefährte das Kind misshandelt.

    Das Martyrium dauert gut eine Woche, bis das Mädchen wegen der Schwere seiner Verletzungen bewusstlos wird. Beide packen das nackte und kahl geschorene Kind in eine Reisetasche und legen es im Weißenhorner Krankenhaus in eine Toilette, wo das übel zugerichtete Mädchen erst nach Stunden gefunden wird, als es für eine Rettung schon zu spät ist.

    Im Laufe der Ermittlungen und bei den Prozessen kommen immer mehr grausige Details des Verbrechens ans Licht und eröffnen Blicke in finsterste Abgründe. Demnach muss das Kind in den Tagen vor seinem Tod Höllenqualen durchlitten haben. Den Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Johannes Kreuzpointner erinnern die Methoden von Mehmet Akul gar an die eines mittelalterlichen Folterknechts.

    Der erste Prozess endet mit einem Skandalurteil

    Im März des darauffolgenden Jahres beginnt vor dem Landgericht Memmingen der Prozess gegen Zaneta Copic und Mehmet Akul. Das Verfahren endet zunächst mit einem Urteil, das nicht wenige als Skandal empfinden: Statt wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, die beiden wegen Mordes beziehungsweise Mordes durch Unterlassung zu verurteilen, erkennt das Gericht auf Totschlag und eine dementsprechend geringere Freiheitsstrafe.

    Der Memminger Richterspruch sorgt ebenso wie das Verbrechen selbst bundesweit für Aufsehen und schreit geradezu nach einer Revision. Das Landgericht München II korrigiert das Ersturteil und verurteilt beide Angeklagte wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Weil das Gericht bei Mehmet Akul auch noch die besondere Schwere der Schuld feststellt, wird der Türke 15 Jahre nach der Tat nicht entlassen werden können.

    Deshalb ist es durchaus denkbar, dass er bis zu 30 Jahren hinter Gittern bleibt. Dies auch deshalb, weil er im Gefängnis immer wieder straffällig geworden ist. Dort bedroht und verprügelt er einen Mithäftling, belästigt eine Wachbeamtin sexuell und wird beim Drogenhandel erwischt.

    In Biberachzell ist zehn Jahre nach dem Verbrechen wieder Ruhe eingekehrt, wenngleich die Erinnerung an das abscheuliche Verbrechen noch immer wach ist und die Menschen schaudern lässt.

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