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Unterallgäu: Gülle lief in den Bach: Unterallgäuer Landwirt steht vor Gericht

Unterallgäu

Gülle lief in den Bach: Unterallgäuer Landwirt steht vor Gericht

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    Wegen Unachtsamkeit ist Gülle in einen Bach gelaufen.
    Wegen Unachtsamkeit ist Gülle in einen Bach gelaufen. Foto: Matthias Wild (Symbolbild)

    Ein Unterallgäuer Landwirt und sein Sohn haben sich kürzlich vor dem Memminger Amtsgericht wegen fahrlässiger Gewässerverunreinigung verantworten müssen. Gülle war ihnen beim Befüllen eines Behälters ausgelaufen und in einen nahe gelegenen Bach gelangt. Fische waren daraufhin gestorben – darunter streng geschützte Mühlkoppen. Der Bauer wurde zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt. Der 20-jährige Sohn bekam nach dem Jugendstrafrecht 50 Sozialstunden auferlegt. Ein weiterer Anklagepunkt, bei dem es ebenfalls um

    Der Vorfall ereignete sich im Oktober des vergangenen Jahres: Der 60-jährige Landwirt betreibt mit seiner Familie eine Schweinemast mit 2000 Tieren und eine Biogasanlage. Als der Sohn dabei ist, das Güllefass zu befüllen, lässt er die Technik kurz unbeaufsichtigt, um zur Toilette zu gehen. In dieser Zeit löst sich der Pumpenschlauch und die Gülle läuft über den Hof. Der Sohn verständigt sofort seinen Vater. „Bei Gülle bin ich in Alarmstimmung“, so der 60-Jährige später vor Gericht. Mit dem Radlader holt der Landwirt Maissilage und versucht damit, die Gülle aufzuhalten und den Entwässerungsschacht abzudichten, damit nichts in den Bach läuft. Am nächsten Tag werden jedoch viele tote Fische gefunden.

    Während des Prozesses sagte der Mann: „Ich war der Meinung, wir haben es verhindert.“ Er habe die Straße gesäubert und die Kanäle ausgeputzt und daher auch weder Polizei noch Feuerwehr verständigt.

    Als Ausgleich für den Schaden zahlte die Haftpflichtversicherung des Landwirts den Fischereiberechtigten 17500 Euro. Nach Aussage der Gutachter ist das Wasser mittlerweile nicht mehr belastet. Nur noch „geringe Spuren“ der Gülle seien nachweisbar.

    Viele Fische starben

    Der Landwirt war noch wegen eines zweiten Vorfalls angeklagt. Im März sickerte Flüssigkeit aus einem Riss im Güllesilo und gelangte über eine alte Entwässerungsleitung im Boden ebenfalls in den Bach. Dieser Anklagepunkt wurde jedoch fallen gelassen, da der Mann nichts von der Drainage wusste. Der Richter sah den Tatvorwurf der vorsätzlichen und fahrlässigen Gewässerverunreinigung als unbegründet an.

    Seit den Vorfällen rüstet der Landwirt nach eigenen Worten seinen Hof konsequent nach, um Sicherheitslücken zu schließen: Er ließ etwa einen Erdwall um sein Grundstück aufschütten und baute einen Betonring um die Güllesilos. Zudem habe er nun eine eigene Entwässerungsanlage, die nicht mehr mit der Straßenentwässerung verbunden sei.

    Damit sei gesichert, dass so etwas hoffentlich nicht mehr passiere, sagte der Richter. Auch der Staatsanwalt rechnete dem Angeklagten die baulichen Veränderungen positiv an. „Sie hätten aber erkennen müssen, dass Gülle in den Bach gelaufen ist und die Behörden informieren müssen.“ Seine Forderung lautete daher: 120 Tagessätze zu je 40 Euro. Der Richter entschied sich für die höhere Geldstrafe von 5000 Euro und sagte: „Wir haben nur diese eine Natur.“ Die Angeklagten akzeptierten das Strafmaß. Damit ist das Urteilrecht rechtskräftig.

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