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Ulm/Dietenheim: Prozess in Neu-Ulm: Mann landet wegen Kopfnuss vor Gericht

Ulm/Dietenheim

Prozess in Neu-Ulm: Mann landet wegen Kopfnuss vor Gericht

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    Ein 19-Jähriger musste sich am Amtsgericht Neu-Ulm wegen Körperverletzungsdelikten verantworten.
    Ein 19-Jähriger musste sich am Amtsgericht Neu-Ulm wegen Körperverletzungsdelikten verantworten. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Ein 19-Jähriger aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm soll zwei Mal zugeschlagen haben. Wegen zwei Fällen von Körperverletzung musste er sich nun vor dem Amtsgericht in Neu-Ulm verantworten. In einem Fall geht es um eine Kopfnuss, die er einem damals 20-Jährigen in der Nähe der Diskothek Myer's in Ulm verpasste. Außerdem soll er knapp zwei Wochen vor diesem Zwischenfall am Dietenheimer Baggersee mit zwei anderen einen Mann mit Fäusten und Tritten verprügelt haben. Das Problem: An die Kopfnuss will er sich nicht erinnern und den zweiten Fall schildert er ganz anders.

    Das heute 22-jährige Opfer feierte mit zwei Freunden Ende Juli 2019 im Ulmer Myer's Club. Hier fiel ihm ein Mädchen auf, mit dem er Blickkontakt aufnahm. Kurze Zeit später kam der damals 18-jährige Angeklagte mit weiteren Freunden auf das spätere Opfer zu und fragte, wieso er das Mädchen so anschaue. Man solle sich doch draußen vor dem Club treffen, um die Sache zu klären. "Der Angeklagte forderte dann, dass ich mich von dem Mädchen fernhalten soll", sagte der 22-Jährige. Wie sich herausstellte, handelte es sich bei der Frau um die Ex-Freundin des Angeklagten.

    "Ich wollte alles mit Worten klären, aber er kam mir immer näher"

    Von dieser Ansage ließen sich der 22-Jährige und seine Freunde nicht beirren und gingen zurück in die Disco. Als die Dreiergruppe den Club dann wieder verließ, warteten der Angeklagte und ungefähr fünf weitere Personen bereits auf die drei Männer, verfolgten sie und umzingelten sie schließlich. Der Angeklagte und das Opfer standen sich Stirn an Stirn gegenüber. "Ich wollte alles mit Worten klären, aber er kam mir immer näher", so der 22-Jährige. Dann gab es eine Ohrfeige, es kam zum Kopfstoß und zu einer Rangelei, die sich aber schnell auflöste.

    Durch die Kopfnuss erlitt der junge Mann eine Nasenpyramidenfraktur und musste operiert werden. "Ich hatte ziemliche Schmerzen, und meine Nase ist immer noch leicht schief", so das Opfer. Auf Nachfrage des Richters Bernhard Lang gab der Angeklagte an, er könne sich an nichts erinnern: "Ich habe einen totalen Blackout. Wir haben eine Flasche Vodka gekauft, normal trinke ich nicht viel."

    19-Jähriger soll auch am Dietenheimer Badesee handgreiflich geworden sein

    Den zweiten Angeklagepunkt, die Prügelattacke auf einen Mann am Dietenheimer Baggersee, bestreitet der junge Mann komplett. Laut Anklageschrift habe er gemeinsam mit zwei weiteren Personen auf einen Mann eingeschlagen und eingetreten. Als dieser mit seinem Auto flüchten wollte, haben die drei ihn erneut gestellt und wiederum auf den Mann eingeschlagen. Der Angeklagte schilderte vor Gericht eine andere Version der Geschichte, in der er niemand verletzt haben will.

    Am Dietenheimer Baggersee kam es zu einer Schlägerei. Nun steht ein junger Mann deshalb vor Gericht.
    Am Dietenheimer Baggersee kam es zu einer Schlägerei. Nun steht ein junger Mann deshalb vor Gericht. Foto: Daniel Häfele (Archivbild)

    Bevor es jedoch zur Beweisaufnahme kam, wurde auf Anregung des Gerichts, in Einvernehmen mit der Verteidigung und Staatsanwaltschaft, das Verfahren in diesem Anklagepunkt eingestellt. Zuvor wollte die Verteidigerin den Vorschlage nicht annehmen, da sie sich sicher war: "Wir holen einen Freispruch." Unverständnis machte sich im Gerichtssaal breit. Nach einer kurzen Pause dann doch der Sinneswandel.

    Staatsanwalt hebt die schweren Verletzungen des Opfers hervor

    Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe wies darauf hin, dass der Angeklagte zur Tatzeit nicht in der Lage gewesen sei, ein finanziell und organisatorisch eigenständiges Leben zu führen. Zwar habe er am Verhandlungstag einen guten Eindruck gemacht, aber sein Nachtatverhalten mache ihr Sorgen. So hat sich der 19-Jährige bisher nicht bei seinem Opfer entschuldigt.

    Auch Staatsanwalt Pierre Weber kritisierte dies in seinem Plädoyer. Er hob besonders hervor, dass die Tat grundlos passiert sei und das Opfer schwere Verletzungen davongetragen habe. "Er wollte sich als Retter für das Mädchen aufspielen", so Weber. Positiv wertete er, dass die Tat bald schon zwei Jahre zurückliegt und der Angeklagte zwar zweimal strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, beide Verfahren aber eingestellt wurden. Er forderte ein Schmerzensgeld in Höhe von 1500 Euro und eine Geldauflage von 2000 Euro.

    Verteidigerin: "Mein Mandant ist von harmloser Natur"

    Der Anwalt des Opfers schloss sich Webers Ausführungen an, forderte aber ein Schmerzensgeld in Höhe von rund 5000 Euro. Es habe bereits vergleichbare Urteile gegeben, so der Anwalt. Auch Verteidigerin Deniz Kocakaplan kam in ihrem Plädoyer auf ein ähnliches Ergebnis, betonte aber: "Mein Mandant konnte nichts beitragen, da er sich an nichts erinnert. Für ihn ist es auch schwer, dieses Geschehen über sich zu hören. Er ist von harmloser Natur."

    Richter Bernhard Lang verurteilte den 19-Jährigen letztlich zu einem Schmerzensgeld von 3000 Euro und einer Geldauflage von 1000 Euro, die er an die Einrichtung für tumor- und leukämiekranke Kinder in Ulm zahlen muss. "Die Tat fand zweifellos statt und sie war zielgerichtet. Ein Kopfstoß ist brutal, er dient dazu, einen anderen zu verletzen", so der Richter.

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