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Tiefenbach: Gericht gibt Bürgerinitiative recht

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Tiefenbach: Gericht gibt Bürgerinitiative recht

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    Die Kosten für den Anschluss Tiefenbachs an die Illertisser Abwasserkanalisation darf laut Urteil nicht allein den Bürgern des Stadtteils aufgebürdet werden. Foto: arc/ch
    Die Kosten für den Anschluss Tiefenbachs an die Illertisser Abwasserkanalisation darf laut Urteil nicht allein den Bürgern des Stadtteils aufgebürdet werden. Foto: arc/ch Foto: arc/ch

    Ein für Kläger und Beklagte "unerwartetes Urteil", so Bürgermeisterin Marita Kaiser in einer ersten Stellungnahme. Mit seiner Entscheidung hat der VGH der Normenkontrollklage der Abwasserbürgerinitiative Tiefenbach (TiBiA) stattgegeben. Die Richter vertreten die Ansicht, so heißt es in einer Erklärung der Illertisser Verwaltungschefin, dass trotz einem nur zehnprozentigen Abwasseranteil Tiefenbachs eine "ganz neue gesamtstädtische Anlage" entstanden ist, die der Abrechnung zugrunde zu legen sei.

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