Weil sie entlang der Kreisstraße NU7 eine Steinmauer errichten möchten, beantragen Anlieger der Gartenstraße eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Süd-West. Mit der Maßgabe, dass die Mauerhöhe anstatt der geplanten 1,5 nur 1,3 Meter ab Oberkante Straße beträgt, befürwortete der Gemeinderat den Antrag. Wenn das Straßenbauamt entlang der
Illertissen