Für Katzenliebhaber ist es eine schreckliche Vorstellung: Das geliebte Kätzchen geht morgens aus dem Haus und kehrt abends nicht mehr zurück. Und tags darauf auch nicht. Was könnte passiert sein? Hat ein Auto es überfahren? Oder gar ein Jäger getötet? Genau das ist nämlich laut bayerischem Jagdgesetz erlaubt. Dort steht, dass wildernde Tiere von Jägern getötet werden dürfen. In Nordrhein-Westfalen wurde das nun verboten und in Baden-Würrtemberg könnte das bald ebenso der Fall sein. Der Tierschutzverband Ulm/Neu-Ulm ist der Meinung, dass auch Bayern nachziehen müsste. Doch die Jäger in der Region wären von einer solchen Gesetzesänderung nicht begeistert.
Streitfrage